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29.01.2013

Kai Klose: Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs dieser Debatte über die Sparkassen zunächst noch etwas grundsätzlich werden, weil ich schon meine, dass die Sparkassen es verdienen, in dieser Frage eingeordnet zu werden. Die Finanzkrise seit der Lehman-Pleite hat deutlich gemacht, wie wichtig und wie unverzichtbar die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, aber auch die Genossenschaftsbanken im deutschen Bankenwesen sind. Die stabilisierende Leistung, die durch diese Kreditinstitute gerade während der Krise erbracht wurde, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE))

Deshalb hoffen wir, dass inzwischen auch die FDP von dem früher bereits diskutierten Vorschlag, die Sparkassen zu privatisieren, Abstand genommen hat.

(Zuruf des Abg. Clemens Reif (CDU))

Meine Damen und Herren, der öffentliche Finanzsektor ist der Vorreiter schlechthin für eine stärkere Ausrichtung der Finanzmärkte am Gemeinwohl, die wir GRÜNE wollen. Die Sparkassen, die Landesbanken und die anderen öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute sollten diesen Vorsprung dann auch nutzen und ihre Geschäftspolitik konsequent an ökologischen, sozialen und ethischen Kriterien orientieren. Darin liegt eine große Chance, und wir fordern die Institute auf, diese Chance noch mehr als bisher zu nutzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, die Novelle des Sparkassengesetzes im Jahr 2008 hat nicht nur die Sparkassen vor der Privatisierung geschützt, sondern auch ihren gemeinnützigen Auftrag erweitert und die Rolle der Verwaltungsräte gestärkt. Im Pflichtenkatalog der hessischen Sparkassen wurden unter anderem das Girokonto auf Guthabenbasis für jedermann, die Existenzgründungsberatung und die Zusammenarbeit mit den Förderbanken von Bund und Land festgeschrieben. Das ist auch richtig so; denn der Hauptzweck der Sparkassen ist eben nicht die Erzielung von Gewinn, sondern die Erfüllung ihres gemeinnützigen Auftrags. Nur so ist im Übrigen ihre Sonderstellung gegenüber den Geschäftsbanken zu rechtfertigen, und das betrifft dann in der Tat auch die Spanne zwischen Kredit- und Sparzins.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE))

Diese Sonderstellung der Sparkassen bringt dann nämlich auch besondere Pflichten mit sich. Meine Damen und Herren, es kann doch nicht richtig sein, dass in einer Zeit, in der sich die Banken bei der Europäischen Zentralbank so günstig Geld leihen können wie noch nie, von den Kundinnen und Kunden durchschnittlich 12,4 % Zinsen für einen einfachen Dispokredit verlangt werden, wie es die Stiftung Warentest im vergangenen Jahr erhoben hat. Die Zinsen für Dispokredite gehören in der Tat in Deutschland damit zu den höchsten in Europa. Die bereits angesprochene Studie für das Bundesverbraucherschutzministerium hat belegt, dass derartige Wucherzinsen weder durch die Ausfallquote, Herr Reif, noch durch die Bearbeitungskosten dieser Kredite gerechtfertigt werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE))

Wir schließen uns deshalb ausdrücklich der Forderung der Verbraucherschutzverbände nach gesetzlichen Obergrenzen für Dispokreditzinsen für alle Banken an.

Meine Damen und Herren, gleichzeitig sollten wir aber die Verwaltungsräte der Sparkassen auch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Sie bestimmen die Geschäftspolitik der Sparkassen, und sie beaufsichtigen die Geschäftsführung der Vorstände. Wir haben ihre Rechte mit der Novelle des Sparkassengesetzes 2008 erweitert. Sie repräsentieren seither die Kommunalparlamente umfassender als zuvor. Damit sind der Kommunalpolitik neue Chancen erwachsen, die Geschäftspolitik ihrer Sparkassen noch stärker am Gemeinwohlgedanken auszurichten. Dazu gehört aber dann auch, diese Verantwortung wahr- und diese Aufgabe ernst zu nehmen. Diese Verwaltungsräte können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, dass die reale Geschäftspolitik der Sparkassen dem großen Anspruch gerecht wird und zuvorderst der regionalen Wirtschaft und dem Gemeinwohl dient.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Willi van Ooyen und Janine Wissler (DIE LINKE) – Clemens Reif (CDU): Das Gemeinwohl heißt aber nicht, dass schlechte Schuldner privilegiert werden!)

– Das ist richtig.

Meine Damen und Herren, die Verwaltungsräte wurden vor Kurzem erstmals nach dem neuen Modus gewählt. Wir schlagen Ihnen heute von hier aus vor, dass wir nach einer angemessenen Frist gemeinsam prüfen, ob deren Arbeit praktisch so gelingt, wie wir uns das seinerzeit vorgestellt haben, oder ob es Nachsteuerungsbedarf gibt. Zu dieser Überprüfung gehört es dann in der Tat auch, sich anzuschauen, ob die Verwaltungsräte ihrer gemeinnützigen Verantwortung bei den besagten Zinssätzen nachkommen. Denn leider sind auch Sparkassen immer mal wieder in der Spitzengruppe der Dispozinssätze dabei. Das ist unserer Überzeugung nach eben nicht mit dem Gemeinwohlauftrag vereinbar.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Allerdings, Frau Kollegin Wissler, will ich doch erheblichen Zweifel anmelden, dass der Weg einer gesetzlichen Deckelung allein für die hessischen Sparkassen, den Sie mit Ihrem Gesetzentwurf beschreiten, richtig sein kann. Denn, es ist schon mehrfach ausgeführt worden, auch die Sparkassen befinden sich natürlich im Wettbewerb mit den anderen Kreditinstituten.

(Zuruf des Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Einen gesetzlichen Deckel nur für sie einzuziehen muss ordnungspolitisch wohlüberlegt sein. Darüber vor allem sollten wir im Rahmen der weiteren Ausschussberatung intensiv reden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Kollege Klose.