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23.03.2010
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich zum Gesetz über das Recht auf Informationsfreiheit in Hessen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterhalten uns heute hier nicht zum ersten Mal über ein Informationsfreiheitsgesetz. Ich finde, zum Parlamentarismus gehört auch die Debatte, die Auseinandersetzung.

Herr Kollege Greilich, das, was Sie hier vorgetragen haben – und das war auch in den vorherigen Reden, die Sie hier zu diesem Thema gehalten haben, so –, das hat nicht zur Klarheit beigetragen, nicht zum Inhalt, sondern das war einfach, wie ich meine, unter Niveau, was Sie hier argumentativ geleistet haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Kollege Greilich, wie weit es mit der FDP gekommen ist, das sieht man daran, wie Sie über die Informationsbedürfnisse und die -zugangsrechte von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Parlament reden. Daher ist es gut, dass hier alles mitstenografiert wird, damit die Bürgerinnen und Bürger das nachlesen können, was Sie vom Informationsbedürfnis der hessischen Bürgerinnen und Bürger halten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Greilich, dass Sie auch nichts von Mitwirkungsrechten von Bürgerinnen halten, das sieht man bei einem Blick in Ihre Fraktion – was die Mitwirkung von Frauen bei der Arbeit im Parlament angeht. Fehlanzeige!

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Helmut Peuser (CDU))

Herr Kollege Greilich, von daher ist es ein Indiz dafür, wie Sie mit den Bedürfnissen der Menschen in unserem Lande umgehen.

(Zuruf des Abg. Leif Blum (FDP) – Gegenruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) – Heiterkeit)

Herr Kollege Greilich, es ist bezeichnend für Sie, dass Sie gesagt haben, im linken Teil des Hauses gebe es bei diesem Thema keine neuen Erkenntnisse. Ich will Ihnen einen Satz unseres verehrten Datenschutzbeauftragten Prof. Ronellenfitsch vorlesen. In der Anhörung zum vorherigen Gesetzentwurf hat er gesagt – da geht es um das Thema links und rechts –, ich zitiere:

Um gleich die Berührungsängste zu nehmen: Es geht hier nicht um Rechts- und Linkskonstellationen oder Ähnliches. Es geht auch nicht um den Gegensatz von repräsentativer oder partizipatorischer Demokratie. Letztlich geht es darum, ob wir den Status quo des deutschen Amtsgeheimnisses bewahren wollen oder ob wir uns an die gewandelten Verhältnisse der modernen Informationsgesellschaft anpassen.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Das ist das Entscheidende.

Meine Sehr verehrten Damen und Herren, genau das ist das Entscheidende. Es geht hier nicht um das alte Staatsverständnis und das alte Amtsverständnis. Es geht darum, mit einem Gesetzentwurf den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, die eine Informationsgesellschaft zu bieten hat. Deswegen ist es richtig, auch im Lande Hessen endlich ein vernünftiges Informationsfreiheitsgesetz zu beschließen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen diesen Zugang für Bürgerinnen und Bürger. Wir glauben, es gehört zu einer aktiven Bürgergesellschaft, dass Bürgerinnen und Bürger den Zugang zu Informationen haben. Partizipation und Mitwirkung setzen voraus, dass Menschen gute Informationen haben und den Zugang zu Informationen bekommen.

Zugang zu Informationen, Transparenz von Entscheidungen, Teilhabe an Entscheidungen, das ist für uns sehr wichtig.

Was aus Ihren Reden, insbesondere den Reden des Kollegen Greilich hervorgeht, ist, dass Sie hier eigentlich die permanente Angst vor dem informierten Bürger dokumentieren. Wir wollen den informierten Bürger. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das unterscheidet uns in der Tat von Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Dass wir den informierten Bürger wollen, dass der informierte Bürger in einer Informationsgesellschaft das Ziel sein sollte, das sagt auch unser Datenschutzbeauftragter. Er sagt:

Ein mündiger Bürger, ein informierter Bürger ist allemal das, was wir uns in unserer Demokratie vorstellen.

Das ist nicht ein linker Spinner – wie Sie hier versucht haben, zu argumentieren, sondern das ist der Standpunkt des Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Dieses Informationsfreiheitsgesetz und die Argumentation um dieses Informationsfreiheitsgesetz haben in der Tat eine lange Geschichte. Wir als Fraktion haben dazu verschiedenste Gesetzentwürfe eingebracht, jetzt zuletzt den gemeinsamen Entwurf mit der SPD. Er ist aus einer breiten Anhörung von Wissenschaftlern und mit dem Datenschutz bewanderten Personen entstanden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man diese Anhörungsprotokolle nochmals durchliest, so hat es von dieser Seite nur Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gegeben. Die einzige Einschränkung, die in der Anhörung geäußert wurde, war, dass die anzuhörenden Rechtswissenschaftler und Datenschutzfachleute gefragt haben: Warum machen SPD und GRÜNE nicht eigentlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf?

Das haben wir getan, den haben wir hier vorgelegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Sie führen immer wieder das Argument an, es gebe Spezialgesetze, die schon heute Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen gewähren. Auch diese Argumentation hat unser Datenschutzbeauftragter widerlegt. Er sagt:

Unterstellt, Sie benötigen eine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung, Sie halten diese für notwendig. Dann darf man nicht auf die Vielzahl der Akteneinsichtsrechte abstellen, die in jeder Menge von Gesetzen zersplittert sind.

Er sagt dann weiter:

Diese haben mit dem Akteneinsichtsrecht, mit dem Informationszugangsrecht, mit dem wir uns heute befassen, allerdings nicht das Geringste zu tun. Hierbei geht es um ein frei schwebendes Zugangsrecht. Es geht um das Informationszugangsrecht der Bürger – unabhängig davon, ob sie ein berechtigtes Interesse geltend machen können.

Das sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie doch wenigstens die Argumente derer zur Kenntnis nehmen, die in den Anhörungen vorgetragen worden sind! Kommen Sie doch nicht immer wieder mit den alten Kamellen hierher – dass wir andere Gesetze haben, die schon heute den Zugang ermöglichen.

Am Ende will ich noch kurz auf die Argumente eingehen, die wir gleich wieder hören werden. Das ist wie eine tibetanische Gebetsmühle. Herr Beuth wird gleich wieder hier nach vorne kommen und uns erzählen, das sei ein Bürokratiemonster, ein Schnüffeleigesetz und Anderes.

Herr Kollege Beuth, warum haben fast alle anderen Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bund Informationsfreiheitsgesetze? Dort ist es auch kein Bürokratiemonster. Diese Länder gehen auch nicht in der Bürokratie unter. Setzen Sie endlich die Bürgerinnen und Bürger in Hessen in den Stand, dass sie die gleichen Bedingungen haben wie die Bürgerinnen und Bürger in anderen Bundesländern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Marius Weiß (SPD))

Vizepräsident Lothar Quanz:

Herr Frömmrich, kommen Sie bitte zum Schluss.

Jürgen Frömmrich:

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Auch einige CDU-Landesverbände sehen das anders. Ich habe Ihnen das in der letzten Debatte fein säuberlich aufgezeigt. Die CDU-Landesverbände in Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie FDP-Politiker aus Bayern – das ist gerade schon angesprochen worden – sehen das anders und sehen ein Zugangsrecht für Bürgerinnen und Bürger als wichtig und erstrebenswert an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von daher kommen Sie endlich aus Ihrer konservativen Wagenburg und ermöglichen Sie den Menschen in Hessen die gleichen Rechte, die sie in anderen Bundesländern haben. Dazu gehört ein modernes Informationsfreiheitsgesetz, gerade im Stammland des modernen Datenschutzes.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Danke, Herr Frömmrich.

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