Inhalt

02.04.2014
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Menschenrechte und Humanität als Mittelpunkt hessischer Asyl- und Flüchtlingspolitik

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! So richtig kann ich nicht verstehen, warum man in diesem Zusammenhang und bei dieser Diskussion, die doch von Ihnen gewollt war, die anderen Anträge nicht auch diskutieren kann. Nach meinem Verständnis ist die parlamentarische Debatte der Austausch verschiedener Positionen. Aber vielleicht haben Sie andere Vorstellungen von parlamentarischer Debatte, meine Damen und Herren von der Linkspartei.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Koalition von CDU und GRÜNEN haben wir uns darauf verständigt, Menschenrechte und gelebte Humanität in den Mittelpunkt der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu stellen. Wir wollen Menschen, die in ihren Heimatländern verfolgt, und bedroht werden, bei uns Schutz und Asyl mit einer humanen Lebensperspektive bieten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, wer vor Krieg, Verfolgung und Not in seinem Heimatland flüchtet, der soll bei uns humanitäre Aufnahme finden. Das sollte in diesem Hause eine Selbstverständlichkeit sein.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Die Aufnahme von Flüchtlingen und deren Unterbringung verursacht natürlich Kosten für das Land, aber auch für die Kommunen. Das muss man sagen.

Das Land wendet beträchtliche Mittel auf. Ich will es im Stakkato ansprechen: Im Jahr 2013 waren es 48 Millionen Euro für Leistungen nach dem Landesaufnahmegesetz, 5,1 Millionen Euro für Flüchtlinge in der Erstaufnahme. Der Finanzminister hat angekündigt, bei der Vorbereitung des nächsten Haushaltes Mehrkosten in der Größenordnung von ungefähr 80 Millionen Euro einstellen zu wollen, natürlich inklusive der Erstaufnahme.

Meine Damen und Herren, daran erkennen Sie: Hessen kommt seiner humanitären Verpflichtung nach. Hessen stellt erhebliche Finanzmittel zur Verfügung.

Sie wissen, im Koalitionsvertrag haben wir uns auch darauf verständigt, das Landesaufnahmegesetz zu evaluieren und es entsprechend der bundespolitischen Neuregelung anzupassen. Des Weiteren soll die EU-Richtlinie für den besonderen Schutz von Flüchtlingen – also kranke, traumatisierte, alte Menschen, Menschen mit Behinderung – aktiv umgestellt werden. Sie sehen: Unsere Flüchtlingspolitik orientiert sich an Humanität. Wir wissen, dass das Kosten verursacht, und wir wissen auch, dass die Kommunen dabei eine große Last tragen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Tobias Utter (CDU))

Natürlich wissen wir auch um die schwierige Situation der Kommunen. Für viele Kommunen ist die Unterbringung der Flüchtlinge eine wirkliche Herausforderung. Aber auch das muss man wissen: Staatsminister Grüttner ist seit Monaten, genauer gesagt, seit Dezember mit den Kommunen, mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Beteiligung des Finanz- und des Innenministeriums dazu im Gespräch.

Meine Damen und Herren von der Linkspartei, wir hängen nicht nur die Wurst ins Fenster, was die Vollkostenabrechnung angeht, wir versuchen, für die Kommunen adäquate Lösungen zu finden. Das unterscheidet Oppositionspolitik von Regierungspolitik.

(Lachen des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, wir versuchen, in dieser Frage zu handeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich will nochmals in Erinnerung rufen, warum 1996 die Vollkostenabrechnung abgeschafft worden ist. Damals wurde nämlich in vielen Kommunen nach dem Motto verfahren: Es ist egal, was die Unterbringung kostet, das Land bezahlt die Rechnung sowieso. Bei den Unterbringungskosten hatten wir Unterschiede von 780 bis zu 1.200 DM. Man höre und staune, bei der Unterbringung von Flüchtlingen hatten wir große Unterschiede zwischen Frankfurt und Offenbach: In Offenbach kostete der Unterbringungsplatz 200 DM mehr als in Frankfurt.

Sie sehen: Seinerzeit geschah diese Umstellung auf Pauschalen, weil es ein echtes Problem gab. Mit der Anpassung, die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gerade erfolgt ist, sehen wir die Probleme und handeln. Dazu wollen wir das Landesaufnahmegesetz evaluieren, und auf der Grundlage dieser Evaluation wollen wir ordentliche und richtige Entscheidungen treffen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, wir erkennen die Leistungen und das Engagement der der Kommunen an. Wir wollen die Kommunen unterstützen, um die besonderen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Aufnahme der Asylbewerber und der Flüchtlinge zu schultern.

Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass sich die Koalition darauf verständigt hat, die Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz zu unterstützen. Wir wollen Änderungen des Bundes zur Verbesserung beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber unterstützen, aber auch für die Geduldeten. Wir wollen bei der Lockerung der sogenannten Residenzpflicht etwas tun. In Hessen ist sie aufgehoben, aber in anderen Bundesländern gibt es sie noch. Auch das führt dazu, Asylbewerbern und Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Das ist eine echte Hilfe.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns darüber Gedanken gemacht. Wir sagen, die Flüchtlingspolitik in Hessen soll sich an hohen Standards orientieren. Wir stellen Menschenrechte und Humanität in den Mittelpunkt.

Es wäre schön gewesen, wenn Sie unseren Antrag dazu hier heute diskutiert hätten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vizepräsidentin Ursula Hammann:

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich.

Kontakt