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25.06.2015
Portraitfoto von Jürgen Frömmrich vor grauem Hintergrund.

Jürgen Frömmrich: Gesetz zur Änderung des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Vorschriften

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einer sehr überschaubaren Regelung im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz zu tun. Im Übrigen haben die Kolleginnen und Kollegen schon vorgetragen, dass außer der Linkspartei alle diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben werden.

Worum geht es hier? Ich will drei Bereiche noch einmal in Erinnerung rufen. Das eine ist das E-Government-Verfahren, die Möglichkeit, die elektronische Schriftform zu wählen.

Ich glaube, das ist heute Stand der Technik, dass man sozusagen nicht mehr mit dem Steinkeil seine Verfahren beschreibt, sondern sie auch im elektronischen Verfahren macht, das machen wir im Übrigen alle. Daher glaube ich, dass das sehr gut ist.

Wir wissen, dass es Probleme bei der elektronischen Signatur gegeben hat. Die Verfahren, die hierzu derzeit auf dem Markt sind, haben sich nicht so richtig durchgesetzt. Alternativformen zu finden, ist auch ein wichtiger Punkt. Im Übrigen trägt es ja auch zur Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger bei, wenn sie sich in elektronischer Form an Verwaltungen wenden können.

Ein zweiter Bereich, der nicht zu vernachlässigen ist, betrifft die Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, frühzeitig eine Bürger- bzw. eine Öffentlichkeitsbeteiligung herzustellen. Bevor die formalen Verfahren greifen, die gesetzlich sowieso vorgeschrieben sind, soll hier im Vorfeld informiert und Öffentlichkeit beteiligt bzw. unterrichtet werden sowie Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden.

Das halte ich für einen richtigen Punkt. Wir haben es oft mit Großprojekten zu tun, bei denen genau das kritisiert wird, dass die Bürgerinnen und Bürger erst relativ spät darüber informiert werden, wenn die offiziellen Verfahren eingeleitet werden. Ich glaube, dass es eine gute Idee ist, gerade im Vorfeld gerade auch solcher großen Projekte eine Öffentlichkeitsbeteiligung herzustellen.

Ein weiterer Punkt betrifft die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, das will ich deutlich sagen. Viele Kommunen machen es mittlerweile, sie machen es auch, um Sparmaßnahmen im eigenen Haushalt durchzusetzen. Diese Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen im Internet abzubilden, ist eigentlich richtig.

Erst neulich haben wir – die Kolleginnen und Kollegen, die da waren, werden sich erinnern – eine Anhörung im Hauptausschuss durchgeführt, die sich mit der Zukunft der Zeitungen und Printmedien in Hessen beschäftigt hat. Diese haben genau das beklagt, dass eines ihrer Probleme darin bestehe, dass die öffentliche Hand dazu übergehe, immer mehr im Internet zu veröffentlichen und immer weniger Anzeigen in ihren Zeitungen geschaltet werden. Diesem Argument muss man nicht folgen, aber man muss es deutlich zur Kenntnis nehmen, dass es von unterschiedlichen Seiten unterschiedlich gesehen wird. Ich glaube, dass es richtig ist, hier Verweise im Internet zu haben und somit hier ganz anders recherchieren kann.

Im Grunde sehen Sie, dass es ein sehr unstrittiges Gesetz ist. Auch wenn der Kollege Rudolph seine Zustimmung hier sehr kritisch vorgetragen hat, glaube ich, werden wir mit Ausnahme der Linkspartei dieses Gesetz gemeinsam verabschieden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken:

Danke, Herr Frömmrich.

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