Inhalt

16.11.2010

Ellen Enslin: Gesetz zur Stärkung der Kommunen und der Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Faeser hat gerade sehr eindrucksvoll die Defizite aufgezeigt, die wir in Hessen bei der Bürgerbeteiligung haben. Es ist eben nicht so, dass die Bürgerinnen und Bürger nur zu den Wahlterminen gefragt werden wollen. Sie wollen mehr Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, auch außerhalb der Wahltermine. Hier die Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern ist dringend notwendig, um die Distanz zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung wieder zu verringern,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber auch, um die Akzeptanz für politische Entscheidungen zu stärken.

Zwar haben wir auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit, Bürgerentscheide herbeizuführen, aber in Hessen werden die Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger an sehr hohe Bedingungen geknüpft. Dies ist auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene der Fall. Aus diesem Grunde haben wir GRÜNEN schon vor der Anhörung einen Vorschlag betreffend Volksbegehren auf Landesebene gemacht. Hessen hat hier im Vergleich aller Bundesländer mit die höchsten Hürden. Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, das wollen wir ändern, und das ist dringend notwendig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf kommunaler Ebene sieht es diesbezüglich zwar etwas besser aus, aber im Vergleich zu anderen Bundesländern – z. B. zu Berlin, Bayern oder Hamburg – ist Hessen alles andere als ein Vorreiter. Da geht wirklich noch mehr. Ich möchte Ihnen das gerne an einem Vergleich verdeutlichen. Während es in Bayern 1.759 Bürgerbegehren gab, waren es in Hessen 323. Während es in Bayern 995 Bürgerentscheide gab, waren es in Hessen 108 – so die aktuellen Daten. Gerade in größeren Städten sind die geltenden Kriterien der HGO schwer zu erfüllen, und viele Bürgerbegehren scheitern schon im Vorfeld daran, die notwendigen Unterschriftenlisten zu erbringen. Deshalb haben wir GRÜNEN im Jahre 2007 einen entsprechenden Gesetzentwurf mit gestaffelten Größen eingebracht, der sich an der bayerischen Gemeindeordnung orientierte. Deshalb wird es Sie nicht verwundern, dass wir den SPD-Vorschlag begrüßen; denn er übernimmt genau diese Größenklassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Natürlich kann ich Frau Faeser vollkommen recht geben: In kleineren Kommunen ist es eben einfacher, die Menschen für bestimmte Themen zu interessieren und die Hürden erfolgreich zu überspringen. In großen Städten ist es erheblich schwieriger, die geforderte Zahl an Unterschriften zu erreichen, weil es hier eben viel anonymer zugeht. In den Städten für ein Bürgerbegehren zu werben und die notwendige Zahl an Unterschriften zu erlangen gelingt selten. So nimmt denn auch der Anteil der Kommunen an der Zahl der Bürgerbegehren ihrer Größe entsprechend ab.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, es sollte Ihnen doch zu denken geben, dass das Land Hessen beim dritten Bürgerentscheid-Ranking hinsichtlich der Kommunalbegehren nur auf ein „Ausreichend“ kommt. Ich bin der Meinung, ein „Ausreichend“ sollte Ihnen nicht genügen. Uns genügt es nicht. Deshalb hoffen wir auf eine interessante Anhörung und darauf, dass wir den Gesetzentwurf der SPD durchbringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Lothar Quanz:

Vielen Dank, Frau Enslin.