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23.04.2013
Portraitfoto von Daniel May vor grauem Hintergrund.

Daniel May: Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Regelung des Jugendarrestvollzuges in Hessen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es sollte eigentlich unstrittig sein, dass der Jugendarrest zurzeit nur rudimentär geregelt ist. Ich verstehe auch nicht, wieso Sie, Herr Honka, die Ausführungen der Kollegin Hofmann kritisieren; denn Ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass diese Landesregierung schon dabei ist, ein Jugendarrestgesetz zu entwerfen und an einer Gesetzesvorlage arbeitet. Ihre Argumentation läuft an dieser Stelle ins Leere.

Ich weiß nicht, ob der Jugendarrest tatsächlich danach lechzt, dass wir ein neues Gesetz machen. Ich kann aber berichten, dass zumindest im Gespräch mit den Praktikern dem Kollegen Bocklet und mir in der Jugendarrestanstalt in Gelnhausen doch sehr deutlich gemacht wurde, dass eine eigene gesetzliche Grundlage erforderlich wäre, weil es dort in der täglichen Praxis immer wieder zu Behinderungen kommt – beispielsweise, was die Arbeit mit externen Bildungs- und Kooperationspartnern oder was die Ausführungen angeht. Das ist ein Problem, weswegen wir uns nicht darüber streiten sollten, ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht – es ist sinnvoll. Der Aufschlag, es einzubringen, ist daher richtig.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir als GRÜNE haben den Jugendarrest in der Vergangenheit auch kritisch betrachtet. Man muss ihn auch kritisch betrachten, wenn man bedenkt, dass die Rückfallquote – je nachdem, welche Untersuchung man sich anschaut – zwischen 60 % und 70 % liegt. Damit ist der Jugendarrest, wie er aktuell betrieben wird, kein Erfolgsmodell.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Grundsätzlich sage ich aber, dass wir zum Jugendarrest stehen und ihn – wenn er richtig ausgestaltet ist – für eine vernünftige Sanktionsmaßnahme, eine Zwischenstufe für Jugendliche halten, um ein direktes Signal zu setzen. Wie gesagt, kommt es dabei aber auf seine Ausgestaltung an. Deswegen ist es nicht verkehrt, hier einen Aufschlag zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir als Abgeordnete hatten es so gesehen, nachdem wir die Anstalt in Gelnhausen besucht haben. Erfahrungsgemäß haben wir aber erst einmal bei der Landesregierung angefragt, ob es etwas geben würde, was sie auf den Weg gebracht haben könnte und ob sie bestimmte Ziele habe. Darauf wurde erwidert, dass es eine Arbeitsgruppe gebe und in der Antwort wurden uns die Ziele des Jugendarrestgesetzes, wie es ungefähr ausfallen sollte, beschrieben. Mit diesen Zielen waren wir im Grunde einverstanden; die gingen in die richtige Richtung. Daher haben wir als Fraktion erst einmal keinen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, weil wir darauf gebaut haben, dass zu diesem Thema ein Entwurf von der Landesregierung kommen würde und es vielleicht eine Verständigung über die Parteigrenzen hinweg geben könnte.

Ich erinnere an die Arbeitsgruppe der Länder. Da andere Länder schon soweit sind, eigene Gesetzentwürfe in ihre Parlamente einzubringen, verstehe ich nicht, wieso es in Hessen länger dauern soll. Ich finde es darum nicht zu kritisieren, dass sich die SPD-Fraktion an Nordrhein-Westfalen orientiert und einen Antrag ins Parlament eingebracht hat. An diesem können wir uns jetzt orientieren und damit die Schaffung eines Hessischen Jugendarrestgesetzes beschleunigen. Daher ist dies nicht zu kritisieren.

Für uns GRÜNE ist klar, dass der Jugendarrest gleichermaßen Erziehung und Repression vereinen muss. Das ist kein Widerspruch, vielmehr sind das zwei Seiten einer Medaille. Der Jugendarrest muss dazu in einer zeitlichen Nähe der Tat stehen, für die der Jugendliche den Arrest erhält, damit er es auch versteht. An sich bedeutet die Arrestierung für uns schon eine sinnvolle Maßnahme, auch um den Jugendlichen einmal etwas zur Ruhe kommen zu lassen, ihm die Zeit zur Reflexion zu geben und damit zugänglicher für Bildungs- und Beratungsangebote zu machen. Daher geht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion grundsätzlich in die richtige Richtung.

Im Detail haben wir da sicherlich noch mehr zu debattieren. Auch wir haben den Warnschussarrest in der Vergangenheit kritisch diskutiert; ihn ganz herausfallen zu lassen fänden wir aber ungünstig. Da muss im Detail noch etwas nachgesteuert werden. Auch wenn sich das, was die SPD-Fraktion hier vorgelegt hat, an der Arbeit anderer Landesparlamente orientiert, ist es grundsätzlich ein richtiger Aufschlag, dieses Thema hier auf die Tagesordnung zu bringen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

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