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08.12.2009
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! So trocken sich das Thema von Abwasserkanälen für die Außenstehenden anhören mag,

(Zuruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

es beinhaltet eine wichtige Sorge um unser Grundwasser und unsere Böden. Was viele vielleicht nicht wissen: Durch undichte Abwasserkanäle gibt es beträchtliche Verunreinigungen. Probleme sind insbesondere nicht abbaubare Stoffe wie Metalle und Arzneimittelrückstände aus den menschlichen Ausscheidungen. Insofern ist das Thema Abwasser keineswegs trocken, sondern muss gewissenhaft betrachtet werden.

(Heiterkeit und Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will Sie ja loben. Die vorgesehenen Änderungen im Hessischen Wassergesetz sehen wir GRÜNE deshalb als sinnvoll an und stimmen ihnen auch zu. Allerdings ist vor allem die Umsetzung entscheidend, und deswegen ist auch die Debatte hier wichtig. Konkret geht es um die Untersuchung von Abwasser, genauer: um die Untersuchung des Zustands von privaten Zuleitungskanälen. Diese ist sehr wichtig, weil die privaten Kanäle das Zwei- bis Dreifache der öffentlichen Kanäle ausmachen und insgesamt ein schlimmeres Schadensbild zeigen.

Seit 2005 gibt es zwar eine Rechtsgrundlage – das wurde schon gesagt, der Private muss einen Nachweis über den Zustand bringen, und er muss diesen auch finanzieren –, aber es mangelt bisher an der Umsetzung dieser Rechtsgrundlage, weil noch nicht klar war, wie die Finanzierung abgewickelt werden muss und wann die Untersuchungen zu erfolgen haben.

Jetzt gibt es eine wichtige Klarstellung und damit auch Rechtssicherheit für die Kommunen. Besonders wichtig finde ich, dass es nach der Gesetzesänderung den Kommunen in Zukunft möglich ist, zu entscheiden, ob sie die Untersuchung der privaten Abwässerkanäle übernehmen wollen. Sie können deren Finanzierung – das wurde schon erwähnt – sehr einfach über Abwassergebühren abwickeln. Wir GRÜNEN hoffen, dass die Kommunen diese Möglichkeit wahrnehmen, denn wenn Private für die Untersuchungen selbst sorgen und Privatfirmen beauftragen, die Kanäle zu kontrollieren, dann kann es Probleme geben – sowohl für die Ökologie als auch für den Geldbeutel der Privaten. Das hat sich in Nordrhein-Westfalen gezeigt. Zum einen ist eine Gesamtuntersuchung, die von den Kommunen durchgeführt wird, günstiger als eine Einzeluntersuchung – da es sich um Reihenuntersuchungen handelt –, zum anderen hat die Kommune keinen Flickenteppich vor sich, sondern sie sieht in der Zusammenschau, wo es Sanierungsbedarf gibt und wo bereits eine Sanierung erfolgt ist. Insofern ist der Vollzug bei den Kommunen besser aufgehoben.

Das Beispiel Nordrhein-Westfalen – wo es eben keine Regelung über Gebühren gibt – hat uns außerdem gezeigt, dass sogenannte Kanalhaie – ein schönes Wort, auch ich habe mich gefreut –

(Heiterkeit)

mit Billigstuntersuchungsangeboten locken. Es ist nicht selten vorgekommen, dass Privatpersonen eine sehr günstige Untersuchung bestellt, diese aber sehr teuer bezahlt haben, weil eine Sanierung durchgeführt worden ist, die gar nicht notwendig war. Insofern sind wir hier auch im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Die Kommunen könnten hier viel besser beraten.

Die Änderungen der rechtlichen Regelungen sind nur die eine Seite. Die andere Seite ist, wie die Kommunen davon Gebrauch machen. Insofern ist es sehr wichtig, dass die Abwasserbetriebe und auch die Privaten die Möglichkeit der Kontrolle und gegebenenfalls der Sanierung nicht zögerlich annehmen. Hier ist es ganz wichtig, dass klargemacht wird: Es wird leicht steigende Abwassergebühren geben, sie werden um nicht mehr als 1 % steigen, aber das wird langfristig zu mehr Trinkwasserschutz und zu niedrigeren Kosten führen. Das muss der Bevölkerung und den Betrieben klargemacht werden. Hier appelliere ich an das Land, an die Kommunen und an die Verbände, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Ich habe noch eine dringende Bitte bezüglich der Eigenkontrollverordnung. Hier muss darauf geachtet werden, dass gerade Gebiete mit höherem Gefährdungspotenzial vorrangig untersucht werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Kanäle in Wasserschutzgebieten, um Kanäle, die nahe am Grundwasser liegen, um Kanäle mit hohem Verschmutzungsgrad in Industrie- und Gewerbegebieten und um alte Kanalisationsanlagen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen die Notwendigkeit der Untersuchung privater Abwässerkanäle deutlich gemacht. Es muss hier eine regelmäßige Überprüfung geben. Auch das müsste in die Eigenkontrollverordnung aufgenommen werden – im Dienste eines sauberen Trinkwassers und im Dienste der Ökologie.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

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