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28.05.2015
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn: Ländervotum im Bundesrat zum Verbot von Fracking zur unkonventionellen Erdgassuche

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen beim Thema Fracking gerade an einem Scheideweg. Für die Besucher auf der Tribüne: Fracking ist das Aufbrechen von Gestein mittels Wasser und Chemikalien. Öl und Gas sollen aus dem Gestein herausgebrochen und gefördert werden.
Diese Risikotechnologie ist aktuell uneingeschränkt möglich. In Nordhessen konnten wir Fracking nur durch den Protest vor Ort, durch viel politischen Druck, durch das Verhandlungsgeschick der Ministerin und eine ordentliche Portion Glück verhindern. Aber jeden Tag könnte ein Unternehmer kommen und einen neuen Antrag auf Fracking stellen. Wir wollen als Regierungskoalition diese Risikotechnologie rechtssichern verhindern. Ich bin ausdrücklich auch dafür dankbar, dass uns die SPD-Fraktion dabei immer unterstützt hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)
Wir haben zu Fracking eine klare politische Haltung. Wir wollen Fracking nicht, und zwar aus guten Gründen. Zum einen geht von Fracking eine große Gefährdung für unser Trinkwasser durch die Chemikalien aus, die man in den Boden presst. Eine Gefahr ist aber auch das Tiefenwasser, das durch den Druck herauf kommt, das oft mit Schwermetallen belastet und radioaktiv ist.
Fracking bedeutet einen enormen Flächenverbrauch. Man muss sich vorstellen: Aus den Bohrlöchern, die dafür notwendig sind, kann man ein bis zwei Jahre lang fördern. Dann muss man ein nächstes Bohrloch graben. Das heißt, eine Förderfläche hat nicht einige wenige Bohrlöcher, sondern eher hundert Löcher. Hinzu kommt die für das Fracking nötige Infrastruktur. Beides führt zu einer Verwüstung der Landschaft. Wer schon Bilder von Frackinganlagen gesehen hat, der weiß, von was ich spreche.
Dritter Aspekt: der Klimaschutz. Frackingbefürworter sagen immer wieder, das sei ein Beitrag zum Klimaschutz, denn Gas sei klimafreundlicher als Kohle. Ja und Nein: Bei diesem Thema stimmt das nicht so wirklich, denn Fracking erfordert zum einen einen unglaublich hohen Energieaufwand, zum anderen wird Methan ausgestoßen. Methan ist ein zehnfach klimaschädlicheres Gas als CO2. Das heißt, ob das durch Fracking gewonnene Gas insgesamt gesehen klimafreundlicher ist, ist sehr umstritten.
Das gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis. In den USA wird Fracking in großem Stil betrieben. Das hat dazu geführt, dass es zu einem enormen Preisverfall bei Kohle und Erdöl gekommen ist. Das hat weltweit nachweislich zu höheren CO2-Emissionen geführt. Fracking ist also keine Lösung für den Klimaschutz.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)
Es wird gerne gesagt, gerade auch von der FDP, Fracking sei wichtig für die Wirtschaft. Schauen wir uns doch einmal die Verhältnisse in den USA an. 2011 wurde dort das „Goldene Zeitalter für Gas“ ausgerufen. Die Industrie in den USA wird inzwischen aber leider Opfer ihres eigenen Erfolges. Man hat immer mehr Gas gefördert, und nun fallen die Preise, und zwar so erheblich, dass sich Investoren und Energiefirmen zurückziehen. Dem Wall Street Journal entnehme ich folgende Zahlen: 2011 investierten ausländische Kapitalgeber 35 Milliarden Dollar, 2012  7 Milliarden Dollar und 2013 nur noch 3,4 Milliarden Dollar. Sie sehen den massiven Rückgang. Die Chancen von Fracking für die Wirtschaft sind also fraglich.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Zum Schluss: Fracking und die Energiewende. Wir wollen das fossile Zeitalter nicht verlängern. Wir sollten Energie sparen. Wir sollten die kostbaren Schätze Öl und Gas unseren Nachkommen hinterlassen, weil es sein kann, dass diese sie für viel wichtigere Zwecke verwenden. Öl und Gas jetzt aus der Erde zu quetschen und zu verfeuern halte ich für ökologisch und volkswirtschaftlich völlig unsinnig.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wir in Hessen haben eine klare Position zu Fracking. Die Bundesregierung hat leider keine. Schon die ersten Eckpunkte, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, haben uns Grund zur Besorgnis gegeben. Die Hessische Landesregierung hat deswegen im Bundesrat dankenswerterweise schon sehr früh einen Antrag auf ein Verbot von Fracking mit Chemikalien für die Förderung von Erdöl und Erdgas gestellt und eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Bundesberggesetz vorgeschlagen. Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn nur so könnte man Hessen und die ganze Bundesrepublik rechtssicher vor Fracking schützen. Die Bundesregierung – allen voran Frau Hendricks und Herr Gabriel als zuständige Minister – hat sich leider nicht an eine Änderung des Bundesbergrechts herangetraut. Das ist eine sehr schwere Hypothek für unsere Umwelt und für unser Grundwasser.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Inzwischen liegt ein Gesetzentwurf vor. Sein Name sagt eigentlich schon alles: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Frackingtechnologie. – Das erste Zugeständnis also schon im Namen: Die Bundesregierung sieht ein Risiko, will es aber nur verkleinern. Das zweite Zugeständnis schon im Namen: Es sollen strengere Bestimmungen nur für das Genehmigungsverfahren erlassen werden. Vor einer klaren politischen Regelung versteckt sich die Bundesregierung. Das Problem der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist, dass ihnen eine klare politische Haltung zu Fracking fehlt, sowohl fraktionsintern als auch in der Koalition.
Mit einem solchen Eiertanz wird Fracking über viele Schlupflöcher möglich. Wir reden hier nicht von kleinen Schlupflöchern, sondern wir reden über ganze Scheunentore. Das können wir nicht zulassen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Ich beschreibe eines dieser Scheunentore. Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor. Fracking soll beim Einsatz schwach wassergefährdender Frackflüssigkeiten in Tiefen unterhalb von 3.000 m zugelassen werden. Die erste Frage, die sich da jeder stellt, lautet: Warum ist Fracking in einer Tiefe von 2.999 m gefährlich und in einer Tiefe von 3.001 m plötzlich ganz harmlos? Diese Grenze ist völlig willkürlich gesetzt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Dann heißt es: „Ja, aber oberhalb von 3.000 Metern wird es verboten“ – allerdings unter einem sogenannten Erlaubnisvorbehalt. Damit wird es wieder spannend. Was bedeutet dieser Erlaubnisvorbehalt? Vorbehalt heißt, die Forschung ist erlaubt, aber auch eine kommerzielle Nutzung ist zulässig, wenn eine Expertenkommission dies mehrheitlich befürwortet.
Ich wiederhole „mehrheitlich befürwortet“: Man muss wissen, drei der sechs Mitglieder sind klar pro Fracking. Eine solche Entscheidung darf die Politik doch nicht einfach auf ein Gremium abwälzen, das keinerlei Legitimationsgrundlage hat. Das dürfen wir nicht zulassen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Einen dritten Punkt möchte ich aus hessischer Perspektive hier hervorheben: die Verpressung. Das unbehandelte Lagerstättenwasser – ich habe es vorhin schon erwähnt – ist eigentlich fast gefährlicher als die Frackingchemikalien, weil dieses tief liegende Lagerstättenwasser oft mit Schwermetallen belastet ist. Das soll in den Untergrund verpresst werden. Ich glaube, wir haben in Hessen genügend Erfahrungen, um zu sagen, das sollten wir gar nicht erst erlauben.
Es lohnt sich, die Debatte im Bundestag im Protokoll nachzulesen. Sie ist nämlich bemerkenswert. Man spürt die Zerrissenheit der Koalition mehr als deutlich. Man spürt auch die innere Zerrissenheit der Umweltministerin.
Sehr schade finde ich, dass man bei Frau Hendricks nur ganz schwache Argumente dafür findet, warum man Fracking nicht klarer verbietet. Eines ihrer Argument ist: Wir müssen doch forschen. – Ich habe aber schon dargestellt, dass es nicht allein um das Forschen geht. Wenn wir uns über ein Forschungsprojekt verständigen müssten, wären die Diskussion hierüber anders; aber es soll auch eine kommerzielle Nutzung geben.
Ihr zweites Argument ist: Wir müssen Klagen verhindern. – Ich habe größtes Verständnis für die Notwendigkeit von Rechtssicherheit. Aber wenn man Rechtssicherheit haben will, muss man das Bundesbergrecht ändern. Dann hat man Rechtssicherheit. Man muss zumindest all die Schlupflöcher beseitigen. Das ist wirklich eine schwache Bundesumweltministerin.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Hendricks hat aber in dieser Bundestagsdebatte immerhin gesagt, dass sie für Änderungen am Gesetz offen sein möchte.
(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))
Herr Gremmels, wir messen sie jetzt an diesem Wort – ich hoffe, Sie auch. Im Bundesrat wurden einige gute Anträge behandelt, und es wurden auch einige gute Kompromisse gefunden.
(Beifall des Abg. Timon Gremmels (SPD))
Als ein erster Schritt, um Fracking zu verhindern, sind sie durchaus geeignet. Ich bin auch den hessischen Vertretern von CDU und GRÜNEN sehr dankbar für diese Anstrengungen im Bundesrat.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Forderung, dass man das Aufbrechen von unkonventionellen Lagerstätten zur Aufsuchung von Erdgas verbietet. Das wäre ein ganz wichtiger Schritt, und damit hätten wir in Hessen die wesentlichen Dinge wirklich verhindert.
Die nächste Forderung – das verstehe ich bei der Bundesregierung überhaupt nicht –: Sie macht das nicht zu einem zustimmungspflichtigen Gesetz, also zu einem Gesetz, dem die Länder zustimmen müssen. Ja, wen betrifft es denn, wenn nicht die Länder? Das darf doch nicht wahr sein.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Gremmels, Sie haben gerade so schön genickt, als ich gesagt habe, Frau Hendricks habe erklärt, offen für Vorschläge zu sein. Jetzt frage ich mich aber: Wir haben die Gegenäußerungen zu der Stellungnahme schon vorliegen. Die Bundesregierung hat schon signalisiert, dass sie genau diese beiden wichtigen Punkte – leider auch viele andere – ablehnen wird. Das kann nicht sein; das ist völlig unverständlich. Das wird auch nicht das letzte Wort sein. Dafür werden wir sorgen. Die Bundesregierung darf sich nicht wegducken und sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen.
Ich hoffe, wir alle hier erinnern sie an ihr Wort, dass sie für Vorschläge offen sein will, wenn sie rechtssicher sind. Wir haben Vorschläge gemacht, die rechtssicher sind. Insofern sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen. Es geht um unser Hessen, um unsere Zukunft. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Vizepräsident Wolfgang Greilich:
Vielen Dank, Frau Kollegin Dorn.

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