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17.05.2016
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn: Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir Abgeordnete können uns unsere Aufwandsentschädigung selbst bestimmen. Das machen wir alle – das sage ich wirklich für das ganze Haus, und das weiß ich – nicht leichtfertig. Wir wissen, dass das eine hohe Verantwortung ist. Da bin ich ganz beim Kollegen Rock. Herr Rock, wir wissen, dass wir da unter großer Beobachtung stehen, und das ist auch richtig so. Gerade weil das so ist, haben wir das sehr sorgfältig überlegt und haben uns das nicht leicht gemacht. Wir haben aber gerade eine Phase einer Konsolidierung, die wir unglaublich wichtig finden. Hier geht es um das Thema Generationengerechtigkeit. Wir verlangen Einsparungen von den Bürgerinnen und Bürgern.
(Zuruf von der SPD)
Wir haben auch Einsparbedarf bei den Beamtinnen und Beamten. Herr Kollege Gremmels, Sie wissen, dass der Bereich Personal über 40 Prozent vom Landeshaushalt ausmacht. Das muss man erst einmal erreichen, um das zu decken. Wir haben uns der gesamten Breite der Verantwortung gestellt. Wir haben die Einnahmen erhöht. Da hat die SPD leider nicht zugestimmt. Wir haben Einsparungen gemacht. Und wir gehen auch in den Bereich der Besoldung. Das ist alles nicht leicht. Das machen wir nicht leichtfertig – im Gegenteil. Wir finden, dass es nur richtig ist, wenn wir es uns nicht leicht machen und wenn wir von allen für die Generationengerechtigkeit etwas abverlangen und dass wir auch vor uns selbst nicht haltmachen. Genau deswegen kommt dieser Gesetzentwurf zustande.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wir als GRÜNE hatten beim Thema Abgeordnetenentschädigung schon immer zwei Prinzipien. Das erste große Prinzip ist die Transparenz.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Wir legen auch viel Wert darauf. Wir sind alle als gläserne Abgeordnete im Internet zu finden. Wir legen Wert auf die Diskussionen hier im Plenum, wie wir sie gerade führen. Wir haben auch immer das Vorgehen, wie wir es uns vorstellen, wie wir die Abgeordnetenentschädigung entsprechend an den Bereich der Beamtenbesoldung knüpfen, transparent gemacht. Wenn Sie insofern also alle sagen, das wäre ja alles so intransparent, was wir tun, keiner habe von etwas gewusst und plötzlich sei der Gesetzentwurf gekommen, dann möchte ich noch einmal meine Kollegin Sigrid Erfurth von vor zwei Jahren zitieren. Da hat sie gesagt:
In diesem Jahr nehmen wir noch einmal das alte Verfahren, das eine etwas geringere Diätenerhöhung bedeutet als wenn wir auf ein neues Verfahren umgestellt hätten. Stoppen wir das für das Jahr 2015 und werden dann im Lichte der Besoldungserhöhung für den öffentlichen Dienst das weitere Verfahren beschließen.
Wir haben immer sehr transparent gemacht, was wir in diesem Bereich vorhaben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Unser zweites Prinzip ist die Nachvollziehbarkeit. Deswegen haben wir schon immer gesagt: Ja, wir wollen uns an der Einkommensentwicklung orientieren, die das Statistische Landesamt uns vorgibt. Das finden wir sehr richtig, aber es soll eben eine Orientierung sein. Orientierung bedeutet keine Zwangsläufigkeit, sondern das hängt vom politischen Hintergrund ab.
(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Das ist das Wichtige. Die Frage ist: Soll man das automatisch machen oder soll man das auch davon abhängig machen, wie gerade der politische Hintergrund ist? Und der politische Hintergrund ist – und das habe ich vorhin genau so gesagt – so, dass wir durchaus auch den Beamten etwas abverlangen, was uns nicht leicht fällt. Aber wenn wir diese Rahmenbedingungen haben, müssen wir eben auch schauen, wie wir da weiterkommen. Genau das ist der Hintergrund. Deswegen stellen wir uns der Verantwortung. Herr Kollege Rudolph, wenn Sie immer dazwischen rufen, möchte ich Sie schon einmal fragen: Was wollen Sie eigentlich?
(Zuruf von der CDU)
Sind Sie dafür, dass wir auf die 1-Prozent-Begrenzung unserer Diätenerhöhung gehen, oder sind Sie nicht dafür? Diese Frage müssen Sie uns gleich noch beantworten, wenn Sie hier ans Podium gehen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)
Wir glauben, dass, wenn wir die Steigerung der Bezüge bei den Beamten begrenzen, dass das auch für die Abgeordneten gelten muss. Im Bericht werden 2,2 Prozent als angemessen ausgewiesen. Wir sagen: Wir begrenzen uns auch auf 1 Prozent. Wir glauben ganz fest, dass alles andere ein völlig falsches Signal wäre. Wir sagen damit nicht, dass damit alles begründet ist, warum wir den Rest machen. Wir haben gerade den Kollegen Frömmrich und den Kollegen Boddenberg gehört. Wir begründen natürlich die Frage der Beamtenbesoldung ganz anders. Aber die Frage ist doch: Würden wir es anders machen – –
(Unruhe)

Präsident Norbert Kartmann:

Bitte etwas mehr Ruhe. Einen Augenblick, Frau Kollegin.

Angela Dorn:

Die Frage ist ja: Würden wir jetzt 2,2 Prozent beschließen, wäre das dann gerecht? – Genau das ist die Frage, die Sie sich stellen müssen. Es ist die Frage, die wir uns gestellt haben. Wir haben sie beantwortet. Wir haben hier einen Vorschlag gemacht. Wir sind in der ersten Lesung. Wir freuen uns sehr, wenn wir hier zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und das gemeinsam vorschlagen. Wir haben den Vorschlag gemacht. Bitte überlegen Sie mit uns, ob das der richtige Weg ist. Aus unserer Sicht ist es der richtige Weg. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

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