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23.06.2016
Portraitfoto von Angela Dorn vor grauem Hintergrund.

Angela Dorn: Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Abgeordnetenentschädigung ist ein sensibles Thema, gerade für die Öffentlichkeit, aber auch in diesem Raum. Das kann ich durchaus verstehen.
Es gibt einen Angemessenheitsbericht des Statistischen Landesamts. Danach ist der Orientierungsmaßstab 2,2 Prozent, um die Abgeordnetenentschädigung entsprechend anzuheben.
Wir befinden uns im Land Hessen aber in einer Phase der Haushaltskonsolidierung. Das empfinden wir als ausdrücklich richtig. Innerhalb der Haushaltskonsolidierung haben wir durchaus Punkte, die uns selbst nicht leichtfallen. Darunter fällt die Beamtenbesoldung, deren Erhöhung wir in diesem Jahr auf 1 Prozent begrenzen.
(Zurufe von der SPD)
Wir sind der Meinung, dass es ein falsches Signal wäre, wenn wir uns selbst eine Erhöhung von 2,2 Prozent zusprechen würden. Wir wollen uns selbst begrenzen. Deswegen nehmen wir die Begrenzung auf 1 Prozent vor. Alles andere wäre ein falsches Signal. – Vielen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vizepräsidentin Heike Habermann:

Danke.

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