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17.11.2010

Andreas Jürgens: Einzelplan 05 – Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Haushalt des Justizministeriums gehört sicherlich zu den kleineren der Fachministerien. Er weist aber eine Besonderheit auf, die wohl in keinem anderen Teilhaushalt erreicht wird: Die Ausgaben sind zu mehr als 40 Prozent – ich glaube, es sind so ziemlich genau 42 Prozent– für den gesamten Justizbereich durch Einnahmen von anderer Seite gedeckt. Bei den ordentlichen Gerichten beträgt die Quote der Refinanzierung sogar 54 Prozent. Ich glaube, das ist ein relativ einmaliger Wert im Haushalt, dennoch muss auch der Justizhaushalt seinen Beitrag leisten, wenn wir 2020 die Schuldenbremse durch die Vermeidung von Kreditaufnahmen tatsächlich erreichen wollen.

Die Antwort des Justizministers auf diese Herausforderung – Frau Hofmann hat es schon gesagt – lautet: der Rückzug der Justiz aus der Fläche durch Schließung kleiner Amts- und Arbeitsgerichte. Die von Ihnen vorgesehenen Gerichtsschließungen sollen erst zum 01.01.2012 umgesetzt werden und finden deswegen im jetzigen Haushalt noch nicht ihren Niederschlag. Allerdings wird ein Teil auch schon in diesem oder besser gesagt im nächsten Jahr haushaltswirksam, weil Sie nämlich eine dreiviertel Million Euro für Baumaßnahmen in den aufnehmenden Gerichten ausgeben wollen. Zunächst einmal wird das, was Sie planen, erst einmal teurer. Das steht schon fest.

Ob es preiswerter wird, werden wir sehen. Hierzu gibt es eine Reihe von Anfragen und Berichtsanträgen, die noch auf ihre Beantwortung warten. Frau Hofmann hat schon das Beispiel des Amtsgerichts in Butzbach erwähnt. Da war einmal geplant, dass man 500.000 Euro beim Verkauf des Amtsgerichtsgebäudes erlöst. Nun ist es 1 Eurogeworden – ein wahrhaft grandioser Beitrag zur Haushaltssanierung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, eine ganze Reihe von Mitgliedern dieses Hohen Hauses waren in den letzten Wochen und Monaten zu verschiedenen Veranstaltungen im Justizbereich unterwegs. Die Pläne des Justizministers wurden dort diskutiert – vom Deutschen Richterbund über die Justizgewerkschaft bis hin zum Bund der Strafvollzugsbediensteten. Der Tenor war überall gleich, nämlich erhebliche Skepsis, was die Pläne des Justizministers anbelangt. Auf der anderen Seite besteht durchaus Bereitschaft, Einsparbeiträge zu leisten. Ganz weit vorn stand da immer der Vorschlag, die ineffektive Datensammelwut in Sachen SAP endlich zu beenden. Da werden Datenfriedhöfe angelegt, die niemanden interessieren, die im Justizbereich auch nicht zum Steuern genutzt werden können, denn eine notwendige Zeugenvernehmung oder die Einholung eines Sachverständigengutachtens kann ja nicht aus Kostengründen unterbleiben. Dabei kämen Willkürentscheidungen heraus, die in einem Rechtsstaat nicht hingenommen werden können.

Herr Müller, Sie haben gefragt, wie wir auf den Betrag von 2,8 Millionen Euro gekommen sind. Wir haben einfach den Anteil, der in Sachen SAP, in Sachen HCC oder für Dienstleistungen ausgegeben wird, und einen kleinen Personalanteil – von im Ergebnis 1 Prozent, im ersten Jahr 0,2 Prozent – herausgerechnet. Das ergibt in der Summe, Pi mal Daumen, die genannten 2,8 Millionen Euro, die wir dort aufgenommen haben.

Es gibt aber eine ganze Reihe anderer praktischer Beispiele, die immer wieder genannt werden, wo auch im Justizhaushalt noch Einsparmaßnahmen durchgeführt werden könnten. Ein Beispiel: Ich kenne eine Reihe älterer Richterkolleginnen und -kollegen, die gern über das 65. Lebensjahr hinaus freiwillig weitergearbeitet hätten. Das geht bei Beamten. Es ist bei den Richterinnen und Richtern nicht vorgesehen. Warum, weiß kein Mensch. Man könnte sicherlich eine Regelung finden, die dem Grundsatz des gesetzlichen Richters auch hier Rechnung tragen würde. Wir würden dann in nennenswertem Umfang Personalkosten einsparen können.

Es gibt eine ganze Reihe anderer Vorschläge. Beim Verwaltungsgerichtshof ist meines Erachtens ein Senat verzichtbar, denn die Eingänge sind rückläufig. Wir könnten die gegenwärtig unbesetzten Stellen für Vorsitzende am Verwaltungsgerichtshof dazu nutzen, einen Senat einzusparen.

Wir haben bei den Gerichten immer noch Ausgaben in Höhe von 1,7 Millionen Euro für Fachliteratur und Fachzeitschriften. Gleichzeitig werden aber die meisten Bediensteten online mit verschiedenen Materialien bedient. Wenn wir diese Doppelversorgung reduzieren würden, könnten wir ebenfalls erhebliche Beträge einsparen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir könnten Aufgaben von den Rechtspflegern auf die Serviceeinheiten verlagern. Wir könnten darüber nachdenken, ob Hessen tatsächlich 18 Registergerichte braucht, während Baden-Württemberg mit sieben Registergerichten auskommt und Thüringen sogar mit einem Gericht. Durch eine Konzentration in diesem Bereich könnten wir durchaus eine Spezialisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erreichen.

Die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Fußfessel, z. B. für Hausarrest bei der Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen, könnte Haftkosten sparen.

Herr Müller, schließlich nenne ich natürlich den Vorschlag, die seit vielen Jahren unveränderten Gerichtsgebühren um – nur – 5 Prozent zu erhöhen. Das können wir nicht allein beschließen, Herr Honka. Wenn Sie unser Konzept intensiv gelesen haben, werden Sie feststellen, dass dieser Vorschlag dort steht. Das wäre eine Maßnahme, die dem Landeshaushalt in der Tat 16 Millionen Euro bringen würde – und zwar nicht zulasten der Recht suchenden Bürger, sondern in aller Regel zulasten der Rechtsschutzversicherungen. Das wäre also eine durchaus sinnvolle Maßnahme.

All das sind im Übrigen Maßnahmen, die die Qualität der Dienstleistungen nicht gefährden würden, die den Zugang zur Justiz nicht erschweren würden und die ohne einen Rückzug aus der Fläche wirksam werden könnten. Dem Justizminister fällt hingegen nur ein, Gerichte zu schließen. Das ist aus unserer Sicht wenig kreativ.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings ist der Justizminister im Umgang mit Personalvorgaben sehr kreativ. Wir haben es in der kursorischen Lesung erlebt. Die Stellenpläne im Bereich der Justiz sollten um 60 Stellen reduziert werden. Davon entfielen zwei Stellen auf das Ministerium. Was macht der Justizminister? Er streicht in der Tat zwei Stellen im einfachen Dienst aus dem Stellenplan. Der Stellenplan ist damit um zwei Stellen reduziert. So weit, so gut. Zugleich wandelt er aber eine Referendarstelle, die die meiste Zeit des Jahres unbesetzt war, also überhaupt keine Kosten verursacht hat, in eine A-16-Stelle um. Das heißt, im Ergebnis zwar zwei Stellen im Stellenplan weniger, aber ein Mehr an Ausgaben. Das ist weder ausgewogen noch eine erfolgversprechender Weg zur Schuldenbremse. Meine Damen und Herren, wenn diejenigen, die am lautesten nach einer Schuldenbremse rufen, sie zugleich am kreativsten umgehen, wenn die Worte von den Taten Lügen gestraft werden, dann ist das aus unserer Sicht kein erfolgversprechender Weg zur Schuldenbremse.

Die Justiz in Hessen ist leistungsfähig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hoch motiviert. Sie hätten einen Justizminister verdient, der diesen hohen Anforderungen ebenfalls gerecht wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP))

Vizepräsident Frank Lortz:

Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens.