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13.01.2023

Wir erwarten einen sensibleren Umgang mit Opfern und Angehörigen

29. öffentliche Sitzung Untersuchungsausschuss 20/2

 

Vanessa Gronemann, Obfrau im UNA 20/2 der GRÜNEN Landtagsfraktion, anlässlich der 29. öffentlichen Sitzung des Untersuchungssauschusses zum rassistischen Terroranschlag vom 19. Februar 2020 in Hanau:

 

„In der heutigen Sitzung hat sich der Untersuchungsausschuss erneut mit dem Umgang mit den Überlebenden und Angehörigen beschäftigt und hierzu Polizeibeamt*innen gehört, die für die Betreuung der Opfer und Angehörigen zuständig waren.

 

Der erste Zeuge, ein Polizeibeamter, der die Leitung des Betroffeneninformationszentrums in der Nacht übernahm, gab an, für diese Aufgabe aus seiner Sicht nicht ausreichend geschult gewesen zu sein. Unzufrieden sei er in der Nacht insbesondere mit dem Informationsdefizit gewesen. Die Informationen über den Aufenthalt der Verletzten und Verstorbenen wurden über die Befehlsstelle nicht zeitnah verifiziert, sodass eine Weitergabe an die Angehörigen zunächst nicht möglich war. Hierzu gab er an, in der Nachschau würde er diese Informationen auch mit mehr Nachdruck von der Befehlsstelle einfordern.

 

Der nächste Zeuge, der Sprecher des Betroffeneninformationszentrums, sagte zu der Situation vor Ort, die gewählte Örtlichkeit sei nicht geeignet zur Überbringung der Todesnachrichten gewesen. Ihm sei als Sprecher die Aufgabe übertragen worden, alle Todesnachrichten zu überbringen. Eine persönliche Information der einzelnen Familien hätte zu lange gedauert und die Ungewissheit noch weiter aufrechterhalten, deshalb habe man sich dagegen entschieden und die Nachricht geschlossen allen Personen zeitgleich überbracht. Als Problem erkenne er auch, dass keine muslimischen Seelsorger*innen herangezogen worden seien.

 

Als weitere Zeugin hörte der Ausschuss eine der Kontaktbeamt*innen der Familien. Zu dem Vorwurf der Gefährderansprache gab sie an, es sei wichtig gewesen, die Familien hinsichtlich der Rückkehr des Vaters zu informieren und sensibilisieren, damit keine konfliktträchtigen Situationen entstehen. Hinsichtlich der Anhörungen der Angehörigen zu den Obduktionen konnte die Zeugin die bisher entstandenen Widersprüche nicht aufklären. Die von ihr betreuten Familien seien jedenfalls nicht von ihr angehört worden. Einen solchen Auftrag habe sie auch nicht erhalten. Ausweislich der uns vorliegenden Akten wurde jedoch davon ausgegangen, dass die Zeugin die Familien angehört hatte. Offen ist daher weiterhin die Frage, ob alle Angehörigen tatsächlich angehört wurden.

 

Wir erwarten insgesamt einen sensibleren Umgang mit den Opfern und Angehörigen und sehen auch gerade im Hinblick auf die heutigen Zeugenaussagen einen Verbesserungsbedarf. Auch wenn die Infrastruktur für einen Opferschutz vorhanden ist, muss die Organisation des Opferschutzes und der Umgang mit den Betroffenen derart eingeübt sein, dass ein emphatischer, auf die Opferbelange ausgerichteter Umgang automatisiert angewendet werden kann.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
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