Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag bedauert, dass ihr Antrag betreffend „Hessisches Waldgesetz für alle Interessengruppen gestalten und den Schutz des Waldes stärken“ (Drs. 18/6044) heute im Ausschuss von CDU und FDP abgelehnt wurde. „Nach all den Querelen und der vielen Kritik, die es zum Gesetzentwurf gegeben hat, haben wir gehofft, die Regierungsfraktionen würden sich im Sinne des Naturschutzes kompromissbereit zeigen“, erklärt die forstpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer.
Die GRÜNEN haben im August einen entsprechenden Antrag eingebracht in dem sie sich für mehr Naturschutz im Wald aussprechen. „Wir wollen einen Bannwaldschutz, der diesen Namen auch verdient. Es kann nicht sein, dass Wald, der in Ballungsräumen wegen der Wichtigkeit seiner Erholungsfunktion als Bannwald ausgewiesen wurde, gerodet wird und so unwiederbringlich für die Menschen verloren geht. Der Bannwald darf nicht angetastet werden. Alles andere ist Etikettenschwindel“, so Feldmayer.
Die Landesregierung musste wegen des Chaos um das Betretungsrecht im Wald heftig zurückrudern, und plant nun den neuen Entwurf im Dezember vorzulegen. Die GRÜNEN werten die Ablehnung ihres Antrags als Zeichen dafür, dass die Regierungskoalition weiterhin keine Änderung beim Bannwald und beim Naturschutz herbeiführen will.
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