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17.04.2019

Wahlrecht für alle: Verfassungsgericht ermöglicht die Teilnahme von Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung an der Europawahl

Die GRÜNEN im Landtag begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung zur Europawahl zuzulassen. „Wählerinnen und Wähler gestalten aktiv die Gesellschaft und entscheiden, wer ihre Interessen in den Parlamenten vertritt. An Wahlen muss daher jede und jeder teilnehmen können“, erklärt Eva Goldbach, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Das allgemeine und gleiche Wahlrecht wurde weltweit über Jahrhunderte erkämpft und ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Der Ausschluss einer ganzen Gruppe von Menschen ist damit nicht vereinbar. Dies wird durch das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt.“

„Im Dezember haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschaffen. Das Urteil des BVerfG hat uns in dieser Entscheidung bestärkt“, betont Goldbach. „Wir unternehmen deshalb so schnell wie möglich alle erforderlichen Schritte, um auch bei hessischen Bürgerentscheiden, Direktwahlen, Kommunal- und Landtagswahlen das verfassungsgemäße Wahlrecht für alle sicher zu stellen und auch Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung eine Teilnahme zu ermöglichen.“

Hintergrund: Im Januar hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Ausschluss betreuter und in der Psychiatrie untergebrachter Menschen von den Bundestagswahlen gegen das allgemeine Wahlrecht sowie das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung verstößt. Der Bundestag beschloss daraufhin ein inklusives Wahlrecht ab dem 1. Juli. Um ein allgemeines Wahlrecht bereits bei den Europawahlen sicher zu stellen, beantragten die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und die FDP beim BVerfG eine einstweilige Anordnung dagegen. Am Montag entschied das BVerfG, dass Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung das Recht haben, an der Europawahl teilzunehmen.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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