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10.03.2014

Vor 20 Jahren: Streichung des Strafrechtsparagraphen 175 - GRÜNE: 10. März 1994 wichtiger Meilenstein zur Gleichstellung Homosexueller

Lesben, Schwule, PuzzleteileDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht in der Streichung des Paragraphen 175 vor genau 20 Jahren einen Meilenstein zur Gleichstellung Homosexueller. „Die Streichung des § 175 aus dem Strafgesetzbuch war eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Errungenschaften in Folge der Deutschen Einheit“, äußert der lesben- und schwulenpolitische Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion, Kai Klose, am heutigen Jahrestag. „Nach 123 Jahren war männliche Homosexualität damit in ganz Deutschland keine Straftat mehr. Diese Entkriminalisierung – raus aus der Sittenwidrigkeit – war eine der zentralen Voraussetzungen dafür, dem Thema offener gegenüberzutreten und wenige Jahre später eingetragene Lebenspartnerschaften lesbischer und schwuler Paare zu ermöglichen.“

Der Paragraph 175 war bei der Gründung des Kaiserreichs 1871 geschaffen und von den Nationalsozialisten 1935 weiter verschärft worden. Tausende Homosexueller starben in Konzentrationslagern. In der Bundesrepublik lebte die verschärfte Nazi-Fassung des Paragraphen noch fast ein Vierteljahrhundert weiter – allein in den ersten 15 Jahren der Bundesrepublik ergingen viermal mehr Urteile wegen „Unzucht“ als in 15 Jahren Weimarer Republik. „Die Gleichstellung, die uns heute dank mutiger politischer Schritte der Regierung Schröder/Fischer und wegweisender Urteile des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich erscheint, ist hart erkämpft worden“, so Klose.

Er erinnert deshalb auch an den auf GRÜNE Initiative erfolgten einstimmigen Beschluss des Hessischen Landtags im Jahr 2012, der sich bei den Opfern des §175 entschuldigt und ihre Rehabilitierung verlangt hat. Im Frühjahr 2013 hat der Landtag außerdem beschlossen, eine Ausstellung und Dokumentation der Schicksale der Opfer des §175 zu initiieren. „Das sind wichtige Maßnahmen, um das Unrecht, das diesen Menschen widerfahren ist, vor dem Vergessen zu bewahren.“ Mit dem beabsichtigten Beitritt zur „Koalition gegen Diskriminierung“ setze die schwarz-grüne Landesregierung außerdem ein klares Zeichen gegen jede Form der Diskriminierung, sei es aufgrund ethnischer Herkunft, aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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