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22.05.2013

Vergütungen bei öffentlichen Unternehmen – GRÜNER Gesetzentwurf für mehr Transparenz

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Transparenz bei Managergehältern und bei der Vergütung von Mitgliedern der Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen. „Nach der ausführlichen Diskussion über die Angemessenheit von Managergehältern der Dax-Unternehmen und der breiten Zustimmung bezüglich der Schweizer Volksabstimmung zur Begrenzung der Managergehälter sollten wir die Möglichkeiten nutzen, die wir als Landesgesetzgeber haben, und die Bürger auch darüber informieren, welche Gehälter und Boni  in unseren öffentlichen Unternehmen bezahlt werden“, so Jürgen Frömmrich, innenpolitische Sprecher der GRÜNEN. Über die Veröffentlichung von Managergehältern und die Vergütungen der Mitglieder in Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen diskutiert der Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf  (18/7326) der GRÜNEN.

„Ziel unseres Gesetzentwurfs ist es, dem besonderen Informationsanspruch der Öffentlichkeit bei öffentlichen Unternehmen Rechnung zu tragen. In vielen öffentlichen Unternehmen oder Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, werden teils üppige außertarifliche Vergütungen gezahlt. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger, die diese Vergütungen finanzieren, einen Eindruck davon verschaffen können wie hoch die Vergütungen sind und ob die Bezahlung angemessen und leistungsgerecht ist. Gleiches gilt für die Vergütung derer, die in die jeweiligen Aufsichtsgremien entsandt wurden.“ Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land und die Kommunen Bezüge und Leistungszusagen für Mitglieder der Leitungs- und Kontrollgremien bei bestehenden Gesellschaften veröffentlichen. Nach Vorstellung der GRÜNEN soll Hessen damit dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen, wo eine entsprechende gesetzliche Regelung seit 2009 existiert.

Der GRÜNE Gesetzentwurf sieht vor, dass Land und Kommunen bei mehrheitlicher Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften verpflichtet sind, auf eine individualisierte Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführung und Aufsichtsgremien im Jahresabschluss hinzuwirken. Beim Land gilt dies auch für Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen (etwa Beratung und Vermittlung). Eine Hinwirkungspflicht trifft auch die Träger der Sparkassen. Bei Minderheitsbeteiligungen ab 25 Prozent soll auf eine individualisierte Veröffentlichung hingewirkt werden.

Gesetzentwurf


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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