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09.01.2015

Vergabe- und Tariftreuegesetz - GRÜNE zeigen sich verwundert über DGB-Kritik

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reagiert mit Verwunderung auf die Kritik der DGB-Bezirksvorsitzenden Kailing am hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz in der heutigen FAZ. „Wir GRÜNE streiten seit Jahren für soziales und ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Wir wollen das Arbeit gerecht bezahlt wird und haben ein Vergabe- und Tariftreuegesetz verabschiedet, dass genau diesen Zielen Rechnung trägt“, erklärt Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN. „Wir schätzen den Dialog mit den Gewerkschaften und deren engagiertes, kompetentes und unverzichtbares Eintreten für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Umso mehr verwundert uns, dass der DGB sich zum wiederholten Male schlicht falsch über das hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz äußere.“

Eine der Forderungen von Frau Kailing sei, eine eigene Prüfbehörde für Hessen einzurichten, die alle öffentlichen Aufträge auf Einhaltung des Tariflohns und anderer Kriterien überprüft. „Der bürokratische Aufwand und die Kosten für die Prüfung wären unangemessen hoch. Statt jeden Auftrag zu prüfen, können in unserem Gesetz die Vergabestellen und die Oberfinanzdirektion bei Verdacht gegen Verstöße aktiv werden.“ Auch in Hamburg, das von Kailing als Gegenbeispiel angeführt wird, gebe es keine weitergehenden Kontrollen als mit dem neuen hessischen Gesetz. „Die sogenannte ‚SoKo Bau‘ in Hamburg überprüft lediglich Aufträge, die unter das Arbeitnehmerentsendegesetz fallen. Das wird mit der Einführung des Mindestlohns jetzt allerdings von den Bundesbehörden und dem Zoll überwacht. Die Einhaltung anderer Vergabekriterien überprüft die Hamburger Behörde nicht, das tun dort ebenso wie in unserem Gesetz für Hessen geregelt die Vergabestellen.

Die Aussage, für Unternehmen, die einen Auftrag erhalten, gebe es keine Anreize Subunternehmen sorgfältig auszusuchen, sei falsch. Dazu Wagner: „Das Vergabe- und Tariftreuegesetz schreibt vor, dass Unternehmen sich gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber verbindlich verpflichten müssen, dass ihre Subunternehmen tariftreu sind. Es gibt also nicht nur Anreize zur Sorgfalt, sondern sogar eine Sorgfaltspflicht.“ Das hessische Gesetz sehe im Gegensatz zu vielen Ländergesetzen ausdrücklich die Möglichkeit einer Melde- und Informationsstelle, sozusagen eines Sperrregisters, für unzuverlässige Unternehmen vor.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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