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27.02.2015

Vergabe- und Tariftreuegesetz – GRÜNE: Chancen für ökologische und soziale Beschaffung nutzen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ruft Städte, Gemeinden und Landkreise auf, die Möglichkeiten des neuen hessischen Tarif- und Vergabegesetzes zu nutzen, das am Sonntag in Kraft tritt. „Unser neues Gesetz gibt ökologischen und sozialen Belangen wesentlich mehr Gewicht“, erläutert der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Kai Klose. „Endlich bekommen Auftraggeber der öffentlichen Hand alle Möglichkeiten, einen zusätzlichen wichtigen Beitrag für mehr nachhaltiges Wirtschaften zu leisten. Kommunen, kommunale Betriebe und erstmals auch Verkehrsverbünde können ab sofort Firmen bevorzugen, die ökologische und soziale Kriterien einhalten.“ Verpflichtend für alle Auftragnehmer öffentlicher Aufträge ist der Nachweis, dass sie ihre Mitarbeiter nach dem für sie geltenden Tarif und mindestens dem bundesweiten Mindestlohn zu bezahlen.

Öffentliche Auftraggeber können nun beispielsweise Unternehmen bevorzugen, die überproportional viele Langzeitarbeitslose beschäftigen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern oder Jugendliche ausbilden. Die Verwendung ökologisch erzeugter oder fair gehandelter Produkte kann ebenfalls bei der Beurteilung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden. „Gerade dieses Gesetz lebt von seiner Anwendung“, appelliert Klose an die Kommunen. „Die öffentlichen Auftraggeber sollten eine Vorbildfunktion einnehmen und die Möglichkeiten und Chancen des neuen Gesetzes nutzen. Wir wissen von vielen Kommunalpolitikerinnen und -politikern, dass sie diese Möglichkeiten bisher vermisst haben.“

Die von den Fraktionen von CDU und GRÜNEN vorgelegte Novelle des Vergabegesetzes wird nach Kloses Überzeugung für faireren Wettbewerb sorgen, den sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln sicherstellen und durch möglichst hohe Transparenz Korruption verhindern. Gleichzeitig sei es für die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe, aber auch die öffentlichen Auftraggeber handhabbar. „Unser neues Gesetz wird diesen Anforderungen gerecht, sichert die Einhaltung von Tarifbedingungen bzw. des Mindestlohns – auch für den Verkehrssektor – und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, soziale und ökologische Kriterien von Auftragnehmern zu verlangen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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