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21.06.2018

Verfassungsschutzgesetz: Wichtiger Schritt für modernen Verfassungsschutz mit klaren Regeln

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag enthält das neue hessische Verfassungsschutzgesetz große Fortschritte für einen modernen Verfassungsschutz mit klaren Regeln und gestärkter parlamentarischer Kontrolle. „Der Verfassungsschutz hat sich bereits in den vergangenen Jahren verändert. Das neue Gesetz hält diesen Wandel schon in der Präambel verbindlich fest: Es stellt klar, dass das Landesamt für Verfassungsschutz Dienstleister der Demokratie zu sein hat, fordert das Vorhalten von analytischen Kompetenzen und legt fest, dass es gesellschaftliche Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen muss“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

„In das Gesetz sind die Handlungsempfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages ebenso eingeflossen wie die der Expertenkommission der Landesregierung“, so Frömmrich. „Damit Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden besser zusammenarbeiten, wird die Weitergabe von Informationen neu geregelt. Dabei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich beachtet. Dass Nachrichtendienst und Polizeibehörden getrennt zu bleiben haben, ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte, an der wir nicht rütteln wollen. Ein großer Fortschritt zum alten Gesetz ist es auch, dass wir Regelungslücken zum Umgang mit Verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie V-Leuten schließen. Ausgeschlossen wird zum Beispiel, dass jemand, der schwere Straftaten begangen hat, als V-Person arbeiten darf. Die parlamentarische Kontrolle stärken wir in einem eigenen Gesetz, das auf den allgemein akzeptierten Regeln des Bundestages aufbaut. Die Auskunftspflicht des Innenministerium, das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten und die Unterstützung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden besser geregelt.“

„Aus der Anhörung zum Gesetz haben wir Kritik an der Verankerung der so genannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung im Verfassungsschutzgesetz mitgenommen, deshalb integrieren wir diese beiden Maßnahmen in das Hessische Gesetz über die Sicherheit und Ordnung (Polizeigesetz). Dabei lehnen wir uns eng an die Regelungen im Polizeigesetz von Rheinland-Pfalz an. Die Eingriffe bleiben bei der Polizei der konkreten Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit vorbehalten oder solcher Taten, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedrohen, also zum Beispiel lebenswichtige Infrastruktur wie Krankenhäuser, die Wasserversorgung oder Kraftwerke. Die Maßnahmen sind mit hohen Hürden ausgestattet, die deutlich über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus gehen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
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Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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