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04.10.2017

Verfassungsschutz muss einer demokratischen, offenen und vielfältigen Gesellschaft dienen

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag sind die Gesetzentwürfe zur Neuausrichtung und besseren parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wichtige Schritte zum Schutz einer demokratischen, offenen und vielfältigen Gesellschaft. „Leider haben wir ein extremistisches Bedrohungspotenzial, das einen gut aufgestellten Verfassungsschutz nötiger macht denn je“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Der jüngste Verfassungsschutzbericht belegt, dass gerade auch die Gefahr eines Terrors von Rechts zugenommen hat. Um dagegen gewappnet zu sein, brauchen wir einen modernen Verfassungsschutz mit klaren Regeln und starker parlamentarischer Kontrolle. Die Präambel des Gesetzentwurfes bezeichnet ihn zu Recht als Dienstleister der Demokratie, fordert das Vorhalten von analytische Kompetenzen und hält fest, dass er gesellschaftliche Vielfalt und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen muss.“

„Für unseren Gesetzentwurf haben wir die nötigen Schlussfolgerungen aus der bisherigen Aufarbeitung der Mordserie des NSU gezogen“, so Frömmrich weiter. „Die Handlungsempfehlungen des Untersuchungsausschusses des Bundestages sind ebenso eingeflossen wie die umfangreichen Empfehlungen der Expertenkommission der Hessischen Landesregierung. Weil es um bessere bundesweite Zusammenarbeit geht, setzen wir auf geltende rechtsstaatliche Standards. So wird die Überwachung moderner Telekommunikationswege analog zum Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) nur zur Terrorabwehr ermöglicht und muss von einem Richter genehmigt werden. Auch zum Umgang mit Verdeckten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie V-Leuten schließen wir Regelungslücken. So wollen wir nicht, dass jemand, der schwere Straftaten begangen hat, als V-Person arbeiten darf – ein großer Fortschritt zum alten Gesetz.“

„Damit der Verfassungsschutz und die Sicherheitsbehörden besser zusammenarbeiten, regelt der Entwurf die Vorschriften zur Weitergabe von Informationen neu. Dabei werden die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Grenzen beachtet. Dass Nachrichtendienst und Poli-zeibehörden getrennt zu bleiben haben, ist eine Lehre aus der deutschen Geschichte, an der wir nicht rütteln wollen.“

„Der Verfassungsschutz arbeitet geheim, umso wichtiger ist effektive und umfassende parla-mentarische Kontrolle. Wir stärken sie in einem eigenen Gesetz auf der Basis der Regeln des Deutschen Bundestages. So muss das Innenministerium dem Kontrollgremium des Landtages künftig regelmäßig über Anlass, Umfang, Dauer, Ergebnisse und Kosten der durchgeführten Maßnahmen und den Einsatz Verdeckter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und V-Leute berichten. Die Abgeordneten erhalten ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, und sie können sich künftig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit unterstützen lassen. Auf Beschluss der Kontrollkommission können diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einzelfällen auch an den Beratungen der Kommission teilnehmen.

Den Wortlaut der Gesetzentwürfe finden Sie hier.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: https://www.gruene-hessen.de/landtag

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