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14.09.2011

Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände - GRÜNE begrüßen SPD-Initiative

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die Initiative der SPD für einen Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände. Darin wird es anerkannten Vereinen und Verbänden ermöglicht, Klage bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht zu erheben. Bislang war es nur dem Nutzer von Tieren erlaubt, zu klagen.

„Es gibt in Hessen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Da aber nur die Verursacher dieser Missstände ein Klagerecht haben, werden viele Verstöße nicht geahndet. Die betroffenen Tiere brauchen daher dringend einen rechtlich anerkannten Vertreter mit Klagebefugnis“, betont Ursula Hammann, tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN die unhaltbare Situation in Hessen.

„Seit dem 1.August 2002 ist der ethische Tierschutz durch die Aufnahme in Artikel 20a des Grundgesetzes zum Rechtsgut mit Verfassungsrang geworden. Seit diesem Zeitpunkt setzen wir GRÜNE uns in den Bundesländern und auf Bundesebene für ein Verbandsklagerecht im Tierschutz ein.“

Hammann weiter: „Bereits 2004 haben wir die Landesregierung gedrängt, ein Verbandsklagerecht im Tierschutz einzuführen. Unser Antrag wurde jedoch mit haltlosen Begründungen von der Landesregierung abgelehnt. CDU und FDP sahen keinen weiteren Regelungsbedarf.“

„Der nun von der SPD vorgelegte Entwurf ist der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung aus Nordrhein-Westfalen und stellt einen Kompromiss zwischen SPD und GRÜNEN dar. Durch diesen Kompromiss ist zum einen die Klagemöglichkeit bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für private Vorhaben zum Halten von Tieren weggefallen, sowie die Möglichkeit einer Anfechtungsklage – welche eine behördliche Entscheidung anfechtbar macht, bevor sie rechtskräftig geworden ist. Im Saarland haben auch anerkannte Tierschutzstiftungen eine Klagebefugnis, der eingebrachte Gesetzentwurf ist leider nur auf anerkannte Vereine ausgelegt. Diese Beispiele zeigen dass das Thema Verbandsklage noch nicht endgültig abgehandelt ist“, so Hammann.

„Wir GRÜNE werden uns dafür einsetzen, dass Tiere nicht mehr rechtlos den Interessen der Tierhalter ausgeliefert sind. Wer von Mitgeschöpfen redet und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen. Wir fordern daher ein Klagerecht für Tierschutzinstitutionen analog zur Klagemöglichkeit von Verbänden im Bundesnaturschutzgesetz.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
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