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13.10.2010

Urteil in NRW: Grüne fordern Landesregierung zum Einlenken bei Finanzierung der Kinderbetreuung auf

Das Urteil des Landesverfassungsgerichts in NRW gibt nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine klares Signal für Hessen: „Wer Vorgaben und Standards in der Kinderbetreuung setzt, muss sie auch finanzieren“, so der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet.

„Wir GRÜNE haben mehrfach betont, dass alle Kommunen, die ihre Personalschlüssel verbessern und Gruppengrößen verkleinern oder dies schon in der Vergangenheit getan haben, auch die volle Förderung dafür erhalten müssen“. Dies wird nach den Planungen der Landesregierung nicht der Fall sein. Lediglich die Kreise und Städte kommen in den Genuss der zusätzlichen Förderung, die erst spät, zu dem von der Landesregierung gesetzten Stichtag,  diese Vorgaben umsetzten. „Damit werden die Kommunen bestraft, die frühzeitig in bessere Qualität investierten.“

„Die Planungen der Landesregierung, nur etwa die Hälfte der Hessischen Kommunen die Mittel für die Mindestverordnung zukommen zu lassen, werden vor Gericht keinen Bestand haben, dies zeigt die Parallele zu dem Urteil in NRW“, vermutet Marcus Bocklet.

„Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, unverzüglich ausreichende Mittel für alle Kommunen  in den Haushalt einzustellen. Wer jetzt weiter zuwartet, behindert bewusst den dringend nötigen Ausbau der Kinderbetreuung. Dafür steht die Landesregierung in der Verantwortung“, so Marcus Bocklet.


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