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22.10.2010

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - GRÜNE: Biblis ist nicht gegen Terroranschläge geschützt

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Umweltministerin Puttrich (CDU) auf, endlich ein tragfähiges Konzept gegen terroristische Angriffe auf das Atomkraftwerk Biblis vorzulegen. Heute hat das Bundesverwaltungsgericht die Veröffentlichung von Akten über das Atomkraftwerk in Biblis untersagt. Die Kläger wollten mit den Akten beweisen, dass das Atomkraftwerk nicht gegen terroristische Anschläge geschützt ist. Das hessische Umweltministerium hatte die Herausgabe der Akten verweigert, da es befürchtete, Terroristen könnten sie zur Vorbereitung eines Anschlags auf das Kraftwerk nutzen.

„Wenn Frau Puttrich besorgt ist, dass das Atomkraftwerk in Biblis ein terroristisches Ziel werden könnte, fragen wir sie, warum sie kein wirklich sicheres Konzept von RWE verlangt. Die Vernebelungsanlage, die im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes den Reaktor so lange ‚verstecken‘ soll, bis Abfangjäger da sind, ist längst obsolet, und das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2006 den Abschuss von Passagierflugzeugen untersagt“, kritisiert Ursula Hammann, energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN die Landesregierung.

„Die vom Bundesumweltministerium im Jahr 2001 in Auftrag gegebenen Simulationen haben gezeigt, dass ein gezielter Flugzeugabsturz auf ein Atomkraftwerk möglich ist. Inzwischen sind auch panzerbrechende Waffen wie die russische AT-14 Kornet-E in der Lage, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

DIE GRÜNEN fordern das Umweltministerium auf, von RWE endlich ein wirklich sicheres Konzept zur Gefahrenabwehr von terroristischen Angriffen auf das Atomkraftwerk Biblis vorzulegen. „Das sicherste Konzept zur Gefahrenabwehr ist die sofortige Abschaltung des Atomreaktors in Biblis. Nur so kann die Bevölkerung wirklich geschützt werden“, so Hammann abschließend.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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