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21.12.2015

Untersuchungsausschuss zum NSU-Mord: Verfassungsschutz braucht mehr Fähigkeiten zur Analyse und Einordnung

Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die Vernehmung ehemaliger hessischer Verfassungsschützer im Untersuchungsausschuss zum Kasseler NSU-Mord gezeigt, dass des dem Verfassungsschutz in Deutschland insgesamt zur Zeit der Mordserie an Analysefähigkeit fehlte. „Sowohl auf Seiten der Ermittler als auch beim Verfassungsschutz gab es offenbar durchaus Ansätze für den Gedanken, es könne rechtsextrem motivierte Terroristen in Deutschland geben. Auch das Trio Mundlos, Böhnhardt, Zschäpe tauchte immer wieder am Rande des Radarschirms der Behörden auf“, erläutert der Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im zuständigen Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags, Jürgen Frömmrich. „Leider wurden diese Ansätze nie so weiter verfolgt, dass sie zu einem Ergebnis hätten führen können.“

 

Insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzämtern der Länder müsse daher deutlich besser werden. „Dafür gibt es seit der Entdeckung der Mordserie schon gute Ansätze, die dazu führen, dass gewonnene Erkenntnisse besser miteinander geteilt werden und damit zu einem besseren Bild der Lage führen“, so Frömmrich weiter. „Für Hessen haben wir Vorschläge für ein neues Gesetz für den Verfassungsschutz vorgelegt, das ebenfalls in diese Richtung zielt. Die Anmerkungen, die uns die Hessische Expertenkommission zur NSU-Mordserie zu diesem Entwurf mit auf den Weg gegeben hat, werden wir nun bedenken und den Entwurf im neuen Jahr in den Landtag einbringen.“

 

Die GRÜNEN hoffen, dass der Untersuchungsausschuss sich in seiner ersten Sitzung im Januar auf ein Verfahren zum Umgang mit geschwärzten Akten einigt. „Wir haben schon seit einiger Zeit einen Verfahrensvorschlag vorliegen, der aus unserer Sicht die Arbeit voranbringt und die Rechte der Abgeordneten wahrt“, betont Frömmrich. „Alle Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter können jederzeit im Landtag Einblick in die ungeschwärzte Fassung der geschwärzten Passagen erhalten, sich die Begründung für die Schwärzungen mündlich erläutern lassen und im Zweifel eine ausführliche schriftliche Begründung nachfordern, gegen die sie auch juristisch vorgehen könnten, wenn sie es für nötig hielten. Die Opposition hat zwischenzeitlich einen eigenen Vorschlag vorgelegt, über den ebenfalls im Januar beraten werden soll. Wir appellieren noch einmal an alle Beteiligten, alles dafür zu tun, dass dieser Untersuchungsausschuss sich nicht durch einen Streit über Formalia blockiert, die andere Untersuchungsausschüsse zur NSU-Mordserie längst geklärt haben. Wir haben die Akten, jeder Abgeordnete kann sie ungeschwärzt lesen – also können wir arbeiten, das tun wir ja auch. Dies ist kein Untersuchungsausschuss wie jeder andere, die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns im Angesicht der Mordtaten des NSU, das wir unseren Job machen. Der heißt Aufklärung – und nicht Inszenierung von Parteienstreit.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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