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22.02.2011

UNA Polizeichef-Affäre: Fraktionen beschließen Klage

Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute beschlossen, gegen die Verletzung ihrer Minderheitenrechte im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre (UNA 18/2) durch die Regierungsfraktionen vor dem hessischen Staatsgerichtshof Klage einzureichen. Sie folgten damit dem Vorschlag ihrer Obleute Nancy Faeser (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

„Nachdem im Untersuchungsausschuss zur Polizeichef-Affäre (UNA 18/2) unsere Minderheitenrechte derart mit Füßen getreten wurden, sehen wir im Gang vor den Staatsgerichtshof die letzte Möglichkeit unsere Rechte durchzusetzen“, sagte Faeser am Dienstag bei der Pressekonferenz der beiden Fraktionen in Wiesbaden. „Unsere Fraktionen teilen diese Einschätzung und haben einer Klage einhellig zugestimmt“, so Frömmrich. Es sei gelungen, die ehemalige Landesanwältin Frau Prof. Dr. Sacksofsky von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt/a.M. dafür zu gewinnen, die Rechte der Fraktionen vor Gericht zu vertreten.

Die schwarz-gelben Regierungsfraktionen hätten im Verlauf der Ausschussarbeit drei wichtige Beweisanträge von SPD und DIE GRÜNEN abgelehnt und damit für SPD und DIE GRÜNEN wichtige Aufklärungsmöglichkeiten zur Erfüllung des Untersuchungsauftrags abgeschnitten. Auch der erneute Versuch, der Mehrheit des Ausschusses, in der letzten Sitzung des UNA 18/2 nochmals die Möglichkeit zu geben, die Erforderlichkeit der beantragten Beweiserhebung zu erkennen, sei von CDU und FDP nicht wahrgenommen worden. Vielmehr habe die Ausschussmehrheit die Beweisaufnahme gegen die Stimmen von SPD, GRÜNEN und DIE LINKE geschlossen.

Es sei vor allem unwürdig, wie die Regierungsfraktionen nun ein Minderheitenrecht  verweigern, das sie selbst im Jahre 1998 vor dem Staatsgerichtshof gegen die damalige rot-grüne Landesregierung erstritten hätten, kritisierten die beiden Parlamentarier das Verhalten von CDU und FDP.

Der heutige Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) und der derzeitige Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hätten damals die Vereidigung eines Zeugen erklagt. Der Staatsgerichtshof habe festgestellt, dass der Beschluss der Ausschussmehrheit, die Vereidigung eines Zeugen abzulehnen, das Minderheitenrecht auf effektive Erfüllung des Untersuchungsauftrags aus Art. 92 der Hessischen Verfassung verletze.

Dies müsse nach Auffassung von Faeser und Frömmrich auch im vorliegenden Untersuchungsausschuss Beachtung finden.

Inhalte der abgelehnten Beweisanträge:

Die Vereidigung der Zeuginnen Soucek und van der Heide:

Die für Personalangelegenheiten der Polizei zuständige Referatsleiterin Soucek bestreitet den Umstand, dass sie gegenüber der damaligen Frauenbeauftragten Frau van der Heide geäußert habe, das Stellungsbesetzungsverfahren sei rechtswidrig. Als Leiterin des Referats „Personal“ müsste dieser Äußerung – so sie stattgefunden hat – bei der rechtlichen Beurteilung der Abläufe großes Gewicht beigemessen werden.

Die Erstellung eines unabhängigen Sachverständigengutachtens:

Ein Sachverständigengutachten wurde von der schwarz-gelben Ausschussmehrheit als überflüssig abgelehnt. Dabei räumte der damalige Ausschussvorsitzende Wintermeyer in der 5. Sitzung des UNA 18/2 ein, dass die Ausschussmitglieder keine Fachleute im Beamtenrecht seien und damit nicht über die zur Gesamtbeurteilung der Stellenbesetzung erforderliche beamtenrechtliche Sachkunde verfügten. Deshalb habe er es sogar für erforderlich gehalten, von einem Mitarbeiter eine Ausarbeitung hierzu erstellen zu lassen, die weder er noch der Ausschuss als Sachverständigengutachten qualifizierten.

Die erneute Vernehmung des Zeugen Ritter:

Aufgrund der Aussage des Zeugen Rhein ergaben sich Widersprüche zu der Aussage des Zeugen Ritter. In seiner Vernehmung vom 21.05.2010 hat der Zeuge Rhein angegeben, dem Zeugen Ritter gegenüber „klar und deutlich gesagt“ zu haben: „Sie werden es nicht, Sie werden nicht Präsident der Bereitschaftspolizei.“  Herr Ritters Aussage lässt bisher nicht erkennen, dass der Zeuge Rhein eine solche eindeutige Aussage gemacht hätte. Außerdem ist zu klären, ob der Zeuge Rhein entgegen der Aussage des Zeugen Ritter – tatsächlich gesagt hat: „Das ist mit dem Minister abgestimmt. Das ist eine klare zwischen dem Minister und mir abgestimmte Ansage, dass er nicht Chef der Bereitschaftspolizei wird.“

Dem Zeugen Ritter sollten nach dem Willen von SPD und GRÜNEN diese Äußerungen von Herrn Rhein vorgehalten werden, um ihm die Möglichkeit zu geben, zu den Widersprüchen Stellung zu nehmen. Es gilt festzustellen, ob die Aussage des Zeugen Ritter oder diejenige des Zeugen Rhein der Wahrheit entspricht.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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