Jürgen Frömmrich, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Wegen Verletzung des verfassungsrechtlich verbürgten Frage-, Auskunfts- und Informationsrechts aus Artikel 76, 77 der Hessischen Verfassung durch die Landesregierung rufen die Mitglieder der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt den Hessischen Staatsgerichtshof an. Durch die Nichtbeantwortung der Fragen 1 und 2 unseres Dringlichen Berichtsantrags zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und Mietpreisbremse in Hessen wurden unsere Rechte verletzt, und wir bitten jetzt den Staatsgerichtshof um Feststellung dieser Rechtsverletzung.
Der Umgang der Landesregierung mit dem Landtag und seinen frei gewählten Abgeordneten spottet jeder Beschreibung. Über die Hälfte der Anfragen werden nicht fristgerecht beantwortet, manche Fragen werden nicht oder unzureichend beantwortet, mehrfach war der Umgang der Landesregierung mit dem Fragerecht der Abgeordneten bereits Thema in den Gremien des Landtags, leider ohne Erfolg.
Im vergangenen Jahr hat die Landesregierung ein aus Steuermitteln finanziertes Gutachten in Auftrag gegeben. Ziel war es, zu ermitteln, welche hessischen Kommunen in diesem Jahr als angespannte Wohnungsmärkte ausgewiesen werden sollten, damit in den entsprechenden Kommunen Mieterschutzinstrumente zur Anwendung kommen können. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 11. Oktober 2025 berichtete, teilte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori daraufhin den betroffenen Kommunen die Ergebnisse mit und bat sie darum, zu den jeweiligen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Als sich einzelne Kommunen gegen die Ergebnisse wehrten, wurde der weitere Fortgang des Verfahrens jedoch gestoppt.
Unsere Fraktion hat wiederholt über Dringliche Berichtsanträge, Kleine Anfragen, mündliche Fragen im Plenum und Briefen an das Ministerium und die Staatskanzlei versucht, das Gutachten, dessen Ergebnisse zuvor schon öffentlich kommuniziert wurden, im parlamentarischen Verfahren anzufordern. Minister Kaweh Mansoori verweigerte jedoch unserer Fraktion und den Fachabgeordneten im Wirtschaftsausschuss die Auskunft über die Inhalte des Gutachtens des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU). Auch unsere Aufforderung an die Staatskanzlei, die Inhalte des IWU-Gutachtens herauszugeben, hat leider nicht zum Erfolg geführt. Deshalb bleibt uns als Oppositionsfraktion kein anderer Weg, als die Verletzung unserer verfassungsmäßigen Rechte als Abgeordnete vor dem Staatgerichtshof feststellen zu lassen. Es ist bedauerlich, dass Staatminister Mansoori offensichtlich die Rechte des Parlaments ignoriert und der Respekt vor den Fachabgeordneten einer Oppositionsfraktion fehlt. Der Weg zum Staatgerichtshof ist allein dieser Ignoranz geschuldet. Vom hessischen Ministerpräsidenten wünschen wir uns, dass er seine Richtlinienkompetenz ausübt und dafür Sorge trägt, dass die Rechte des Parlaments durch die Landesregierung gewahrt bleiben. Immerhin war Ministerpräsident Boris Rhein zuvor Präsident des Hessischen Landtags und hat sich aus diesem Amt heraus intensiv für die Abgeordnetenrechte eingesetzt.
Die Landtagsfraktion hat den Staatsrechtler Prof. Dr. Dr. Martin Will, M.A., LL.M (Cambridge), Professor für Wirtschaft und Recht, Lehrstuhl für Staatsrecht der EBS Universität Oestrich-Winkel, als Bevollmächtigten beauftragt.“
Den Dringlichen Berichtsantrag finden Sie auch hier: https://t1p.de/e47ks.
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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