Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt fest, dass in der heutigen Anhörung zum Tierschutzklagerecht eine große Anzahl der Verbände den Gesetzentwurf der GRÜNEN unterstützt. „Sie sehen in der Verbandsklage eine Stärkung des Tierschutzes. Auch der Städte- und Gemeindebund hat keine Einwände“, stellt die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, fest. Auch die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, begrüßt den Vorschlag der GRÜNEN, „da er systemischen Mängeln im Tierschutzrecht abhilft“.
Ein von den GRÜNEN eingebrachter Gesetzentwurf für ein Tierschutzklagerecht war heute Gegenstand einer Anhörung im Umweltausschuss. Der Entwurf sieht vor, dass anerkannte Tierschutzorganisationen im Interesse der Tiere handeln können. Dieses Instrument der Verbandsklage wird seit vielen Jahren im Naturschutz verantwortungsvoll genutzt.
„Durch die Einführung dieses Rechts wird es möglich, auch Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben der Tiere haben, von Tierschutzorganisationen überprüfen zu lassen. Tierschutzrechtliche Genehmigungen von Behörden zur Unterbringungen von Tieren sollen damit ebenso untersucht werden können wie Tierversuche.“
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