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28.09.2011

Gesetzentwurf der GRÜNEN: Klagerecht für Tierschutz - Notwendiger Ausgleich zwischen Interessen der Tiere und der Tiernutzer

Durch einen Gesetzentwurf will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Klagerecht für den Tierschutz in Hessen verankern. Dieses Recht soll neben rechtsfähigen Vereinen auch anerkannten Tierschutzorganisationen wie Verbänden und Stiftungen zugestanden werden. Diese Anerkennung soll durch das Ministerium erfolgen. Das Klagerecht soll bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gelten. Dies würde es Tierschutzorganisationen ermöglichen z. B. gegen die Genehmigung von Rodeo-Veranstaltungen oder Tierversuchen und bei  Untätigkeit von Behörden im Bereich des Tierschutzes vorzugehen. Zudem soll anerkannten Tierschutzorganisationen Mitwirkungs- und Informationsrechte bei der Vorbereitung von tierschutzrechtlichen Verwaltungsvorschriften eingeräumt werden.

„Zum konsequenten Schutz der Natur gehört, dass wir Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandeln, sondern ihnen um ihrer selbst willen Schmerz und Leid ersparen und sie artgerecht leben dürfen. Wer Tiere zudem als Mitgeschöpfe begreift und den Verfassungsauftrag ernst nimmt, der sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz ergibt, darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen“, begründet die tierschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Ursula Hammann, die Gesetzesinitiative. Durch das von den GRÜNEN vorgeschlagene Tierschutzklage- und Mitwirkungsrecht könne eine Regelung geschaffen werden, die dem verfassungsmäßig verankerten Tierschutz stärker Rechnung trage als bisher.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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