Hildegard Förster-Heldmann, stellv. Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion:
„Wir GRÜNE freuen uns, dass heute das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags rückwirkend zum 20. Juli 2021 umzusetzen ist, bis es eine Neuregelung gibt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich weitgehend aus dem Rundfunkbeitrag und ist damit unabhängig von kommerziellen Überlegungen. Das bedeutet: dieser muss sich nicht von der Wirkung seiner Arbeit auf Reichweite und Werbeeinnahmen leiten lassen. Diese Freiheit führt zu einem breiteren Angebot an Meinungen und Informationen, was ein wichtiger Grundstein der Demokratie ist. Wer diese Meinungsvielfalt beeinträchtigt oder gar gefährdet, schadet somit nicht nur einer Rundfunkanstalt, sondern legt Hand an einen Grundpfeiler der Demokratie.“
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
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