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08.07.2013

SPD und Grüne ziehen vor Staatsgerichtshof – Handeln von CDU und FDP ist verfassungswidrig

Die Fraktionen von SPD und GRÜNEN haben angekündigt, mit einem Feststellungsantrag beim Hessischen Staatsgerichtshof zügig eine Entscheidung zum ihrer Ansicht nach verfassungswidrigen Beweisantrag von CDU und FDP herbeizuführen. Marius Weiß und Daniel May, Obleute der Landtagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Untersuchungsausschuss zur European Business School, bezeichneten die „rechtliche Klarstellung als unausweichliche Konsequenz aus dem destruktiven Verhalten der Regierungsfraktionen im Untersuchungsausschuss“.

Nach Auffassung der Obleute enthalte der Koalitionsantrag für den Untersuchungsauftrag völlig irrelevante Beweisthemen. „Wir hätten den aus unserer Sicht verfassungswidrigen Beweisantrag der Koalitionsfraktionen trotz rechtlicher Bedenken im Ausschuss vielleicht noch hinnehmen können, wenn CDU und FDP das weitere Verfahren im Ausschuss nicht weiter behindern würden und hinsichtlich der Zeugenvernehmung zu Kompromissen bereit gewesen wären“, sagte Weiß. Die nun von CDU und FDP durchgesetzte Zeugenliste samt Terminplan mache aber ganz deutlich, dass die völlig irrelevanten Beweisthemen nur dazu dienten, dass der Untersuchungsausschuss nicht seiner Arbeit nachgehen könne. Angesichts der unkooperativen Hinhalte- und Verzögerungstaktik sei die Anrufung des Staatsgerichtshofs aber nun erforderlich. Schwarz-Gelb zeige kein ernsthaftes Interesse an einer Aufklärung der Vorgänge, sondern spiele mit ihrem Verfahrensvorschlag zur Zeugenvernehmung nur weiter auf Zeit. Der Staatsgerichtshof hatte bereits bei den Untersuchungsausschüssen 18/1 und 18/2 ein verfassungswidriges Handeln der Regierungskoalition festgestellt.

Nach Ansicht von Daniel May müsse der Untersuchungsausschuss trotz des laufenden Verfahrens seine Arbeit fortführen. „Wir fordern den Ausschussvorsitzenden auf, die unstrittigen Beweisanträge weiter zu behandeln, damit dem Aufklärungsinteresse der Öffentlichkeit nachgekommen werden kann.“ Der Ausschuss hat mehrere Beweisanträge der Opposition einstimmig beschlossen, diese könnten unabhängig von der gerichtlichen Klärung weiter behandelt werden. „Vor allem behandeln sie den inhaltlichen Kern des Untersuchungsausschusses, nämlich wie die skandalöse Bezuschussung der EBS durch Schwarzgelb eingefädelt wurde.“

SPD und GRÜNE haben Prof. Dr. Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer beauftragt, die Antragsschrift zu verfassen und die prozessuale Vertretung vor Gericht zu übernehmen. Wieland erklärte, der Antrag folge der laufenden Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs und sei erfolgversprechend. „Es ist offenkundig, dass CDU und FDP durch ihr Handeln das Recht der Oppositionsfraktionen, mit einem Untersuchungsausschuss das Regierungshandeln effektiv zu hinterfragen, aushebeln wollen. Mit dem strittigen Beweisbeschluss versuchen sie die Untersuchung des Ausschusses vom Thema selbst zu entfernen, damit eine Befragung der Zeugen, die in der Sache Auskunft geben können, verhindert wird“, erklärt Wieland.

Die Obleute von SPD und GRÜNEN verdeutlichen, dass das Verhalten von Union und FDP das System parlamentarischer Kontrolle in Gänze beschädige. „Für einen vermeintlichen kurzfristigen politischen Gewinn, sind CDU und FDP bereit, die verfassungsgemäßen Rechte der Opposition mit Füßen zu treten. Das Verhalten der Regierungsfraktionen zeigt damit ganz deutlich, dass sie Panik vor dem haben, was bei der Aufarbeitung des EBS-Skandals zu Tage treten würde, wenn der Untersuchungsausschuss endlich seine Arbeit machen könnte.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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