Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist die Kritik der SPD-Fraktion zum Thema Schulsozialarbeit als unbegründet zurück. „Die Landesregierung hat mit der Neufassung der Erlasslage überhaupt erst die Möglichkeit geschaffen, damit das bisherige Engagement des Landes in der Schulsozialarbeit erhalten bleiben kann“, betont der Abgeordnete der GRÜNEN, Daniel May. Diese Neuregelung sei nach Beanstandungen des Landesrechnungshofs an der vorherigen Praxis notwendig geworden. „Es stehen genauso viele Ressourcen zur Verfügung wie zuvor. Es hat keinerlei Kürzungen gegeben.“
Hingegen werde von der schwarz-grünen Koalition die Unterrichtsversorgung stetig verbessert, da keine Stellen aus der Unterrichtsversorgung gekürzt würden, obwohl die Anzahl der Schülerinnen und Schüler stetig rückläufig sei. Die sogenannte „demographische Rendite“ bleibe vollständig im System. „Es gibt einen Anspruch auf eine durchschnittliche Lehrerzuweisung von 105 Prozent. Daher ist es jetzt im Rahmen des USF-Erlasses für alle Schulen möglich, Mittel aus den 105 Prozent oder dem Sozialindex für Schulsozialarbeit zu verwenden. Darüber hinaus können die Schulen im Rahmen des kleinen bzw. des großen Schulbudgets dieses zur Finanzierung von sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einsetzen.“ Auch innerhalb des Ganztagsschulprogramms seien Regelungen getroffen worden, die den Schulträgern und Schulen große Flexibilität ermögliche.
Für DIE GRÜNEN sei zudem wichtig, dass die bisherigen Verträge in diese neuen Regelungen überführt würden. „Wir haben das Kultusministerium gebeten, bei dieser Überführung das Ziel zu verfolgen, gemeinsam mit den Kommunen nahtlose Übergänge – auch bei den eingesetzten Personen – zu ermöglichen, so dass die Betroffenen möglichst rasch Klarheit haben.“
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