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20.01.2011

Residenzpflicht für Flüchtlinge - GRÜNE bedauern Ablehnung der Ausweitung

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert es, dass ihr Antrag auf Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Hessen heute im Innenausschuss von CDU und FDP abgelehnt wurde. Sie hatten sich für die Lockerung der Residenzpflicht in Hessen sowie ihre Aufhebung auf Bundesebene ausgesprochen. DIE GRÜNEN wollten erreichen, dass Flüchtlinge mehr Bewegungsfreiheit erhalten und z. B. für Arzt- und Familienbesuche oder auch für die Suche nach einer Arbeitsstelle ohne Sondererlaubnis in Hessen bewegen können. Im Moment müssen sie, wenn sie den Regierungsbezirk, in dem sie wohnen, verlassen wollen, eine besondere Genehmigung beantragen. Zudem forderten DIE GRÜNEN Innenminister Rhein auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Bundesregelung einzusetzen. Der Antrag wurde heute abschließend im Innenausschuss behandelt.

„Wenn Flüchtlinge ohne Genehmigung ihren Landkreis bzw. ihren Regierungsbezirk auch nur für wenige Stunden verlassen, begehen sie eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Bei wiederholten Verstößen wird dies von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft. Dann liegt eine Vorstrafe vor. Dies steht in keinem Verhältnis zur tatsächlich begangenen Verfehlung“ stellt die integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Mürvet Öztürk, fest.

DIE GRÜNEN fordern Innenminister Rhein (CDU) nochmals auf, sich als Vorsitzender der Innenministerkonferenz auf Bundesebene für die Abschaffung dieser Regelung einzusetzen. Deutschland sei das einzige Land, das diese Menschen so in ihrer Bewegungsfreiheit einschränke. Das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen hatte anlässlich der Innenministerkonferenz im Mai 2010 deutliche Kritik geübt.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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