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09.07.2009

Polizeigesetz - FDP macht Einschränkung von Grundrechten zum zentralen Debattenpunkt

„Es ist schon abenteuerlich, dass die FDP, die im Bereich Verteidigung der Bürger- und Freiheitsrechte früher einmal führende Politiker wie Gerhart Rudolf Baum, Burkhard Hirsch und Hildegard Hamm-Brücher in ihren Reihen hatte, heute einen Setzpunkt im Plenum des Hessischen Landtags beantragt hat, der die Einschränkung von Grundrechten schon im Gesetz formuliert. In Artikel 7 der Gesetzentwurfs der CDU und der FDP für die Änderung des Hessischen Polizeigesetzes kann man lesen: ‚Die Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit (…), auf Unverletzlichkeit der Wohnung (…), sowie das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis (…) werden durch Artikel 1 dieses Gesetzes eingeschränkt‘. Die FDP hat ein weiteres wichtiges Thema auf dem Altar der Macht geopfert“, so der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der heutigen Plenardebatte.

Im Gesetzentwurf von CDU und FDP werden unter anderem die Bereiche automatische Kennzeichenlesegeräte, Überwachung der Telefonkommunikation an Computern, Rasterfahndung und das Eindringen in Wohnungen neu geregelt, weil das Bundesverfassungsgericht die alten Regelungen in Teilen für Verfassungswidrig bzw. für nichtig erklärt hat. „Wir sind sehr gespannt ob die jetzigen Regelungen Bestand vor dem höchsten deutschen Gericht haben werden. Die Hürden, die das Verfassungsgericht in der Vergangenheit gelegt hatte, sind sehr hoch. Insbesondere da, wo es um den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme geht.“

„Wir GRÜNE treten auch dafür ein, dass der Staat den Menschen Schutz vor Straftaten und ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten muss, dieser Schutz muss aber in einem angemessenen Verhältnis zum Schutz der Bürger- und Freiheitsrechte stehen. Bei dem von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf neigt sich die Waage aber äußerst bedenklich zu Lasten der freien und offenen Gesellschaft“, so Frömmrich.

Viele der von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Maßnahmen seien heute schon im Bereich der Strafverfolgung, des Bundes- und Landesverfassungsschutzes und nach dem BKA-Gesetz möglich. DIE GRÜNEN  bezweifelten, ob diese tiefen Grundrechtseingriffe unbedingt auch im Bereich der Gefahrenabwehr notwendig sind. Auch bei der Online-Durchsuchung sei die FDP umgefallen. Zwar gehe es bei der vorgeschlagenen Regelung nicht um das Scannen des gesamten Computers, aber es solle jetzt ermöglicht werden, den Computer zu manipulieren, indem mit technischen Mitteln in Computer eingedrungen werden kann, um Internet-Telefongespräche vor der Verschlüsselung abhören zu können.

„Zur Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Februar 2008 erklärt, dass ein derartiger Eingriff, das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität Informationstechnischer Systeme verletzt. Es hat die angegriffen Regelung in NRW für nichtig erklärt. Pikant ist schon das diese Regelung ausgerechnet aus der Feder eines FDP-Innenministers stammte. Die FDP lernt in dieser Frage offensichtlich nicht dazu.“

„Die Regelungen zur Wohnraumüberwachung sind neben der Tiefe der Grundrechtseingriffe auch absolut praxisuntauglich. Bei einer möglichen Verletzung des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung soll die Maßnahme abgebrochen werden und nur noch ein Tonband mitlaufen, dass dann einem Richter vorgelegt werden soll, der dann entscheiden muss welche Teile der Abhörmaßnahme verwertbar  sind und welche Teile sofort gelöscht werden müssen. Was ist eigentlich, wenn das Band erst übersetzt werden muss? Wer garantiert dann den Schutz des Kernbereich der privaten Lebensgestaltung?“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 2. Mai 2009 im Tagespiegel erklärt: ‚Der Staat darf in Handys, Computer und Wohnungen gucken. Das ist nicht die Politik der Liberalen‘. Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sollte mal nach Hessen gucken und einen Nachhilfekurs im Schutz der Bürger- und Freiheitsrechten für die FDP anbieten. Dieser Gesetzentwurf schränkt Bürger- und Freiheitsrechte ein, Teile davon stellen den unbescholtenen Bürger unter Generalverdacht und die FDP-Landtagsfraktion stellt dies auch noch in den Mittelpunkt ihres Handelns“, kritisiert Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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