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30.09.2009

Hessisches Polizeigesetz - CDU und FDP auf dem Weg zum Überwachungsstaat?

Die Stellungnahmen der juristischen Sachverständigen haben unsere Ablehnung der Änderungen des hessischen Polizeirechts bestärkt. Bei Verabschiedung des Gesetzes wird es massive Eingriffe in zentrale Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geben. Dieser Entwurf ist eine Bankrotterklärung der FDP in Sachen Bürger- und Freiheitsrechten“, beurteilt der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Jürgen Frömmrich, den von CDU und FDP vorgelegten Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) nach der heutigen Anhörung.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP will für die Polizei neue Eingriffsbefugnisse schaffen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis einschränken.

DIE GRÜNEN fassen ihre Kritik wie folgt zusammen: „Erstens besteht keine Notwendigkeit für die angestrebten Befugniserweiterungen. Das deutsche Recht bietet bereits alle zur Herstellung der inneren Sicherheit notwendigen Rechtsgrundlagen.“ Unterstützt werden DIE GRÜNEN von Dr. Patrick Breyer beispielsweise in Bezug auf Wohnraumüberwachung und Rasterfahndung: „Die Strafprozessordnung deckt die Bereich begangener Straftaten, versuchter Straftaten (§ 22 StGB), geplanter Verbrechen (§ 30 StGB) und terroristischer Gruppierungen (§129a StGB) bereits ab. […] Soweit in diesem Zusammenhang die „Zerschlagung der terroristischen Gruppierung Sauerland“ genannt wird, war diese ohne eine besondere Betretensbefugnis möglich.“

„Zum Zweiten gehen wir nach sorgfältiger Prüfung des Gesetzentwurfes davon aus, dass eine Vielzahl der vorgeschlagenen Regelungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind und lehnen sie zudem aus politischen Gründen insgesamt ab. Im Gegensatz zur FDP verteidigen wir die Bürger- und Freiheitsrechte nicht nur verbal sonder auch in der Praxis, wenn es darum geht, diese Grundrechte zur Disposition zur stellen“, so Frömmrich.

Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld stellte hierzu fest: „Während gegenwärtig in der Diskussion um Freiheit und Sicherheit eine neue Balance angemahnt wird, findet sie sich in diesem Gesetzentwurf nicht.“ Unterstützt wird er von Rechtsanwalt Sönke Hilbrans: „Ein rechtstaatliches Polizeirecht verzichtet darauf, um jeden Preis neue Ermittlungsmethoden und Eingriffsbefugnisse zu legalisieren und führt den vorhanden Bestand auf ein rechtstaatlich unbedenkliches, in seiner gesetzlichen Beschreibung klar verständliches Instrumentarium zurück.“

„Der Staat muss seinen Bürgerinnen und Bürgern zwar ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren, dies darf aber nicht zu Lasten unserer freien und offenen Gesellschaft gehen“, so Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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