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19.05.2021

Petition zu den NSU-Akten wird weiterbearbeitet

Zur Landtagsdebatte über die Petition zu den NSU-Akten erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Mathias Wagner:

 

„Die Petition zur Veröffentlichung der NSU-Akten wird weiterbearbeitet. Die Petition ist entgegen anderer Behauptungen nicht abgelehnt. Wir wollen nach Wegen suchen, in welcher Form dem Informationsbedürfnis über den Inhalt der Akten nachgekommen werden kann. Wir verstehen das Anliegen der Petent*innen. Der Wunsch nach Veröffentlichung von als geheim eingestuften Akten wirft jedoch grundsätzliche Fragen auf. Wie können Informant*innen über die rechte Szene geschützt und Gefahr für deren Leib und Leben ausgeschlossen werden? Wie kann verhindert werden, dass Rechtsextremisten durch die Veröffentlichung Kenntnisse über Methoden und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes erlangen? Wie kann also verhindert werden, dass durch die Veröffentlichung der Akten der Kampf gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten erschwert wird?

Diesen Fragen hätte sich auch die Berichterstatterin der Petition stellen müssen. Sie hat es leider nicht getan. Andere Überlegungen waren offensichtlich wichtiger. Ob teilweise geschwärzte Akten eine Lösung sein können, muss diskutiert werden. Im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags haben sich geschwärzte Akten als nicht geeignet erwiesen. Denn natürlich wird sich immer die Frage stellen, ob tatsächlich nur das geschwärzt wurde, was geschwärzt werden musste.

Wir sind sehr erstaunt, dass die SPD und LINKE all diese Fragestellungen einfach beiseiteschieben und im Petitionsausschuss einen Verfahrensvorschlag gemacht haben, der mit den geltenden Regeln nicht vereinbar ist. Nachdenklich sollte SPD und LINKE auch der heute von der AfD eingereichte Landtagsantrag stimmen. Darin fordert die AfD die Freigabe der Akten und somit die Offenlegung von Informationen des Verfassungsschutzes über die rechte Szene. Ihre Motive hierfür dürften allen klar sein. Das verdeutlicht: Eine Veröffentlichung könnte auch Folgen haben, die dem eigentlichen Anliegen der Petent*innen diametral entgegenstehen.

Wichtig ist: Die Akten unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Sie waren, sind und bleiben für Untersuchungsausschüsse zugänglich und können auch von den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission jederzeit eingesehen werden. Ich bin mir sicher: Wenn darin etwas Skandalöses stünde, wären die Abgeordneten von SPD und LINKEN dem ebenso nachgegangen, wie wir es getan hätten.“

 


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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