Aus Sicht der GRÜNEN im Landtag hat die heutige Vernehmung von früheren leitenden Verfassungsschützern im Untersuchungsausschuss zum Kasseler NSU-Mord einmal mehr bestätigt, dass es den Behörden während der NSU-Mordserie nicht gelang, aus vorhandenen Informationen die richtigen Schlüsse zu ziehen. „Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hat beschrieben, dass seine Behörde vom Bundesinnenministerium mit der Frage konfrontiert wurde, ob es ,eine braune RAF‘ geben könne, die Verfassungsschützer aber keine Absichten auf derartige Bestrebungen in der rechtsextremen Szene erkennen konnten“, erläutert Jürgen Frömmrich, Ausschuss-Obmann der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag. „Obwohl den Verfassungsschutzämtern des Bundes und mehrerer Bundesländer Informationen über die drei untergetauchten Rechtsextremisten vorlagen, führte das nie zu Konsequenzen.“
Besonders deutlich zeige sich die mangelnde Zusammenarbeit der Behörden im Fall des Bombenanschlages in der Kölner Keupstraße. „Dort hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Schreiben an die nordrhein-westfälischen Behörden den Hinweis gegeben, dass es Ähnlichkeiten mit Vorgehensweisen der im Ausland tätigen rechtsterroristischen Organisation ,Combat 18‘ gebe. Das Schreiben wurde laut Fromm nie beantwortet.“
Die GRÜNEN betonten, dass die zentrale Konsequenz aus der damaligen mangelnden Analysefähigkeit sein müsse, die Arbeit der Sicherheitsbehörden und die Abstimmung zwischen Bundes- und Landesebene in Zukunft noch besser zu gestalten. Seit der Entdeckung der Mordserie gebe es unter anderem mit dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum bereits gute Ansätze, die dazu führen, dass gewonnene Erkenntnisse besser eingeordnet werden und damit zu einem getreueren Bild der Lage führen, so Frömmrich weiter: „Für Hessen haben wir Vorschläge für ein neues Gesetz für den Verfassungsschutz vorgelegt, das ebenfalls in diese Richtung zielt. Die Anmerkungen, die uns die Hessische Expertenkommission zur NSU-Mordserie zu diesem Entwurf mit auf den Weg gegeben hat, werden wir selbstverständlich vor Einbringung in den Landtag bedenken.“
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