DIE GRÜNEN im Landtag nehmen erfreut zur Kenntnis, dass Hessen nach Ansicht der unab-hängigen Expertenkommission auf einem guten Weg ist, die Empfehlungen des Bundestags-Untersuchungsausschusses (PUA) zu Konsequenzen aus der NSU-Mordserie umzusetzen. Der PUA hatte Vorschläge zur künftigen Arbeit der Sicherheitsbehörden und ihre Kooperation un-terbreitet. „Wir standen in der Pflicht, die Lehren aus diesen schrecklichen Taten zu ziehen. Und wir tun dies auch. Die von der Landesregierung zur Unterstützung bei der Umsetzung der PUA-Empfehlungen eingesetzte unabhängige Expertenkommission stellt uns in ihrem Abschlussbericht ein sehr positives Zeugnis aus. Hessen nimmt damit eine Vorreiterrolle ein“, erklärt Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag.
„Die Expertenkommission würdigt, dass wir im Bereich der Polizei, der Justiz und des Verfas-sungsschutzes zahlreiche Veränderungen vorgenommen haben, um eine neue Arbeits-, Füh-rungs- und Fehlerkultur zu etablieren“, erklärt Frömmrich. „Sie begrüßt zum Beispiel, dass wir wie vom PUA empfohlen, ungeklärte Tötungsdelikte aus der Vergangenheit auf einen mögli-chen rechtsextremen Hintergrund überprüft haben. Die Expertenkommission lobt auch die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei. Insbesondere Verbesserungen bei der Aufklärung politisch motivierter Kriminalität und dem intensiveren behörden- und länderübergreifenden Informationsaustausch zur frühzeitigen Erkennung von Rechtsextremismus kamen bei der Kommission gut an. Außerdem begrüßte die Kommission die Stärkung der Vielfalt und interkulturellen Kompetenz beim Verfassungsschutz und der Polizei, die verbesserte Betreuung und Beratung von Opfern mutmaßlich rassistischer Gewalt sowie die Aus- und Fortbildung von Polizisten, Staatsanwälten und Justizvollzugsbediensteten in Bezug auf Rechtsextremismus und die Sensibilisierung des Verfassungsschutzes für dieses Thema.“ Das Leitbild des Verfassungsschutzes als transparenter Dienstleister der Demokratie sei prägend für seine Arbeit.
DIE GRÜNEN nehmen die Forderung der Kommission, beim Verfassungsschutzgesetz nachzu-steuern, als konstruktive Kritik an. „Für uns war es eine logische Konsequenz, im Verfassungs-schutzgesetz den Einsatz von V-Leuten transparenter und restriktiver zu regeln, den Informationsfluss zu verbessern und dem Verfassungsschutz ein auf den Menschen und seine Rechte bezogenes Leitbild zu geben. Einige der Regelungen seien nun allerdings nicht mit dem neuen Bundesverfassungsschutzgesetz vereinbar, findet die Kommission. Das Bundesgesetz wurde erst erlassen, nachdem wir unseren Entwurf der Kommission zugeleitet hatten. Hinweise der Kommission werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren selbstverständlich einbezogen.“
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