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08.09.2014

Novellierung des Glückspielstaatsvertrags - GRÜNE: Qualitative statt quantitative Beschränkung

Spielhalle-klein, InnenpolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädiert dafür, so schnell wie möglich eine Novelle des Glückspielstaatsvertrags in Angriff zu nehmen. Im August 2014 hat das Glückspielkollegium der Länder per Mehrheitsbeschluss über die  Vergabe der Sportwetten-Konzessionen entschieden, jetzt hat der erste Anbieter, der nicht unter den 20 Konzessionären ist, angekündigt juristisch dagegen vorzugehen. „Es war für uns noch nie einleuchtend, warum der Glückspielstaatsvertrag der Länder den Zugang zum Sportwettenmarkt auf eine Höchstzahl an Wettanbietern beschränkt hat, statt Vorgaben zu machen, welche Bedingungen Wettanbieter erfüllen müssen. Wir wollen eine qualitative und keine quantitative Beschränkung“, so Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN.

„Es ist egal, ob 20 oder 21 Wettanbieter am Markt sind. Wichtig ist uns, den Zugang zum Sportwettenmarkt qualitativ zu beschränken, also beispielsweise bei den Anforderungen an Spielerschutz, Suchtprävention oder der Verlässlichkeit des Anbieters. Durch die Ankündigung eines Sportwettenanbieters den Klageweg zu beschreiten, sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt.“

DIE GRÜNEN weisen in diesem Zusammenhang auch auf die Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN hin, in der es heißt:

Wir streben eine Novellierung dieser Regelungen an, die sich an den Vorgaben der europäischen Verträge und dem Grundgesetz sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung orientiert. Die derzeitige quantitative Deckelung bei der Konzessionsvergabe im Bereich der Sportwetten führt nicht zu einer Verbesserung der Suchtprävention. Deshalb setzen wir uns für eine qualitative Begrenzung der Konzessionen ein. Darüber hinaus wollen wir wirksame Suchtpräventionsregelungen auch für den Bereich des Glückspiels.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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