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13.05.2015

Glücksspielstaatsvertrag - GRÜNE: Anbieter von Sportwetten müssen qualitative Kriterien erfüllen

DIE GRÜNEN unterstützen das Bemühen der hessischen Landesregierung um Änderungen am Glückspielstaatsvertrag der Länder. „Die Beschränkung der Konzessionen auf 20 Anbieter war für uns noch nie einleuchtend“, erläutert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN, „wir haben immer dafür plädiert, den Zugang zum Sportwettenmarkt an qualitative Bedingungen zu knüpfen. Wer sich an die festzulegenden Kriterien etwa bei Spieler- und Jugendschutz, Suchtprävention und Zuverlässigkeit hält, soll Wetten anbieten dürfen – es kann sein, dass mehr als 20 Anbieter diese Bedingungen erfüllen, es können aber auch weniger sein.“

Inzwischen haben mehrere Anbieter von Sportwetten, die keine Konzession erhalten hatten, den Klageweg beschritten. Der zuständige hessische Innenminister Peter Beuth und Ministerpräsident Volker Bouffier setzten sich bei den anderen Ländern zu Recht für Nachbesserungen ein. „Dass aber ausgerechnet die hessische FDP, die als damalige Regierungspartei den Staatsvertrag  in seiner problematischen Form mit zu verantworten hat, nun am lautesten nach einer Änderung schreit, ist dreistes Falschspiel. Aber wir wissen ja, dass die Freidemokraten am liebsten einen Sportwettenmarkt ohne alle Regeln hätten.“

Der Glückspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form setzt nach Ansicht der GRÜNEN die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahre 2010 nicht um. Der EuGH hatte festgestellt, dass die deutschen Regelungen das Glücksspiel nicht kohärent und systematisch begrenzen. „Wir brauchen eine rechtssichere Lösung, die den Markt regelt und dabei der Bekämpfung der Spielsucht Rechnung trägt“, so Frömmrich.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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