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25.10.2012

Novellierung der Honigrichtlinie - GRÜNE: Gentechnisch kontaminierter Honig muss gekennzeichnet werden

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wendet sich gegen das Vorhaben der EU-Kommission  zur Änderung der Honigrichtlinie (2001/110/EG). Diese Pläne würden der Verbreitung von Honig mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) Tür und Tor öffnen, ohne dass sich Imker und Verbraucher dagegen wehren könnten. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor künftig Pollen grundsätzlich als natürlichen Bestandteil von Honig zu bewerten. Dies hätte zur Folge, dass die Kennzeichnungspflicht für Honig mit gentechnisch kontaminierten Pollen defacto entfallen würde. Die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Martina Feldmayer, hat deshalb Verbraucherministerin Puttrich in einem Brief (siehe Anlage) aufgefordert, auf Bundesebene Einfluss gegen das Vorhaben der EU-Kommission zu nehmen und sich für die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern einzusetzen.

„Gentechnisch veränderter Pollen ist kein natürlicher Bestandteil von Honig und muss entsprechend kenntlich gemacht werden“, fordert Feldmayer. „Es darf nicht sein, dass durch die geplante Richtlinie gentechnisch veränderte Organismen in unseren gesunden Honig und damit durch die Hintertür in Lebensmittel und auf den Frühstückstisch gelangen.“ Der Vorschlag der EU-Kommission stehe auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im September 2011 in einem von Imkern angestrebten Verfahren klargestellt, dass Pollen eine Honigzutat darstellen und somit auch das Gentechnikrecht Anwendung finde. Damit müsste der Honig für Verbraucher erkenntlich ausgewiesen oder aber vom Markt genommen werden.

Vordergründig wolle die Europäische Kommission mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH  verhindern, dass es für Honig eine Zutatenliste geben soll. „In Wahrheit hebelt die EU-Kommission das Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus und lässt die unkontrollierte Verbreitung von Honig mit Gentechnik zu“, so Feldmayer. „Die Imker haben das „Honig-Urteil“ erstritten um im Sinne der Verbraucher Wahlfreiheit und Transparenz zu haben. Dies gilt es zu schützen“, so Feldmayer. Es ergäben sich noch weitere Problemfelder, die dringend auf die Tagesordnung gehörten. „Die Imker können nicht verhindern, dass die Bienen auch Felder mit GVO-Pflanzen anfliegen. Deshalb müssen einklagbare Abstandsregelungen her sowie die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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