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09.09.2010

Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege: Landesregierung lässt Chancen zur Verbesserung des Naturschutzes ungenutzt

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert, dass die Landesregierung im Jahr der Biodiversität bei der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes ins Landesrecht seine Kompetenz nicht voll ausgeschöpft hat. Die CDU/FDP Koalition hat darauf verzichtet im Naturschutz und der Landschaftspflege abweichende Regelungen zu treffen. „Es ist bedauerlich, dass die Landesregierung immer noch nicht erkannt hat, wie wichtig der Schutz von Natur und Landschaft sowie eine große Artenvielfalt für Hessen sind. Weder gibt es die seit 2008 beschlossene Biodiversitätsstrategie des Landes, noch hat die Landesregierung  ihren Spielraum genutzt,  um zum Beispiel die für Hessen bedeutenden Biotope wie Hohlwege, Trockenmauern, Feldgehölze und landschaftsprägende Einzelbäume wieder unter Schutz zu stellen“, kritisiert Ursula Hammann, naturschutzpolitische Sprecherin der GRÜNEN.

Auch ein Friedensangebot an die ehrenamtlichen Naturschutzverbände, das durch die Wiedereinführung der oberen Naturschutzbeiräte hätte erfolgen können, wäre unterblieben. „Die Beiräte haben in der Vergangenheit gerade bei bedeutenden Planungsvorhaben erfolgreich im Sinne des Naturschutzes aber auch im Interesse von Investoren gearbeitet. Statt diese Leistung zu würdigen, findet sich im Gesetzentwurf nur der Hinweis die Beiräte sollen Verwaltungs- und Entscheidungsverfahren nicht über das nötige Maß verzögern. Dadurch wird ein vollkommen falscher Eindruck erweckt“, bedauert Hammann.

„Es ist schon fast ein Treppenwitz, dass das von der Landesregierung vorgelegte Naturschutzgesetz durch das unzureichende Bundesnaturschutzgesetz dennoch deutlich verbessert werden kann.  Da das  Bundesnaturschutzgesetz  in vielen Regelungen vollständig umzusetzen ist, müssen nun zahlreiche von der CDU/FDP Landesregierung eingeführte Regelungen zu Lasten von Natur und Landschaft wieder aufgehoben werden.“ Die von den GRÜNEN kritisierte Beseitigung von Grünflächen in bebauten Ortsteilen und die Umwandlung von Grün- in Ackerland wird nun vom Bundesgesetz verhindert.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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