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04.06.2009

Mehr Möglichkeiten für Kommunen beim Klimaschutz: Passivhäuser und Solarsatzung - GRÜNE füllen Motto „Global denken, lokal handeln“ mit Inhalt

„Mit unserem Zweiten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung geben wir den Städten und Gemeinden mehr rechtliche Möglichkeiten, aktiv das Klima zu schützen. Bei konsequenter Nutzung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen durch Energieeinsparung und Energieeffizienz im Wohngebäudebereich einerseits und die konsequente Nutzung erneuerbarer Energien andererseits könnte die hessische Treibhausgasbilanz bis zum Jahr 2020 um 2,7 Millionen Tonnen CO2 entlastet werden. Gleichzeitig würden zusätzliche Investitionen von über 800 Millionen Euro jährlich ausgelöst und damit 15.000 dauerhafte Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft und dem Handwerk geschaffen. Die Heizkosten der privaten Haushalte könnten von heute insgesamt 2,5 Milliarden Euro bis ins Jahr 2020 um mehr als die Hälfte sinken“, erläutert der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir. „Damit erreichen wir etwas für die Umwelt, die hessische Wirtschaft, die Haushalte und stärken die Eigenverantwortung der Kommunen. Das alte Motto „Global denken, lokal handeln“ wollen wir so zum Wohle aller mit neuem Leben füllen. Mit den von uns vorgeschlagenen Maßnahmen kommen wir den im GRÜNEN „ZukunftsEnergie- und Klimaschutzprogramm“ formulierten Zielen ein gutes Stück näher.“ Der Ende April der Öffentlichkeit vorgestellte GRÜNE Aktionsplan hat zum Ziel, den hessischen CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, die hessische Stromversorgung bis 2030 auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen und mit einem Bündel von Maßnahmen 40.000 zusätzliche Jobs im Umweltbereich zu schaffen.

„Viele hessische Städte und Gemeinden haben die wirtschaftlichen und ökologischen Potenziale von Energieeinsparung, Energieeffizienz und den Erneuerbaren Energien erkannt. Wir wollen, dass sie dank unseres „Zweiten ZukunftsEnergie- und Klimaschutzgesetzes“ diese Potenziale auch nutzen zu können“, erklärt die umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, Ursula Hammann.

„Aufgrund falscher Weichenstellungen der Regierung Koch ist es den Kommunen heute noch immer nicht möglich, Klimaschutzaktivitäten im Wohnsektor voranzutreiben. Hier wollen wir ansetzen und Hindernisse abbauen. Durch unsere Änderungsvorschläge an der hessischen Bauordnung ermöglichen wir es den Kommunen, die Nutzung der Solarenergie oder anderer erneuerbarer Energien auch bei der Altbaumodernisierung vorzuschreiben und in Bebauungsplänen den Passivhausstandard festzusetzen. So beabsichtigt die schwarz-grün regierte Stadt Frankfurt, in Neubaugebieten nur noch Gebäude im Passivhausstandard zuzulassen, um damit die CO2-Bilanz der Stadt deutlich aufzubessern. Dies wird genauso wie Solarsatzungen nach Marburger Vorbild durch die heutige Rechtslage verhindert. An dieser Stelle setzen wir mit unseren Änderungen in § 81 der Hessischen Bauordnung an und geben den Kommunen damit mehr Freiheiten.“

Die möglichen Energie- und CO2-Einsparpotenziale seien enorm, erläutert Hammann: „Der Heizenergiebedarf eines Passivhauses liegt selbst gegenüber einem durchschnittlichen Niedrigenergiehaus um 75 Prozent niedriger. Im Vergleich zum heutigen Gebäudebestand ergeben sich Heizenergie-Einsparungen von bis zu 90 Prozent. Durch die Nutzung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung kann der Heizöl- oder Erdgasbedarf eines Gebäudes um über 30 Prozent gesenkt werden. Eine Durchschnittsfamilie, die in einem energetisch sanierten Gebäude im Passivhausstandard und mit solarer Wärmeerzeugung wohnt, reduziert ihre Heizkosten um etwa 900 Euro pro Jahr.“

„Um die Energieeinsparpotenziale in den hessischen Kommunen nutzen zu können, müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Landesebene geändert werden“, erläutert der Bürgermeister der Stadt Marburg, Franz Kahle: „Wir wollten im vergangenen Jahr als erste Stadt deutschlandweit eine Solarsatzung erlassen, die bei Gebäudesanierungen die Einsparung von fossilen Energien zum Ziel hatte. Eine Beanstandung durch das Regierungspräsidium Gießen hat bislang verhindert, dass unsere Solarsatzung auch in die Tat umgesetzt werden konnte. Bei einer geänderten Rechtslage sehen wir größere Chancen, auch in diesem Bereich unsere städtischen Klimaschutzziele verwirklichen können.  Viele hessische Kommunen könnten unserem Beispiel folgen.“

„Wer es mit dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, dem Klimaschutz und der Förderung erneuerbarer Energien ernst meint, muss diese und die weiteren Vorschläge aus dem GRÜNEN ZukunftsEnergie- und Klimaschutzprogramm unterstützen“, appelliert Tarek Al-Wazir an Landesregierung und die Abgeordneten im Hessischen Landtag.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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