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01.12.2010

Landtagsanhörung heute - GRÜNE: Volksbegehren müssen möglich sein – Verfassung endlich ändern

„Ohne eine Änderung der Hessischen Verfassung wird es in Hessen auch weiterhin keine realistische Chance geben, ein Volksbegehren mit Aussicht auf Erfolg zu initiieren. Das ergibt sich schon aus den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen für die heutige Anhörung des Hauptausschusses des Landtags zu verschiedenen Gesetzentwürfen in Sachen Volksbegehren und Volksentscheid, darunter auch der der GRÜNEN“, erklärt der rechtspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Andreas Jürgens.

Derzeit muss in Hessen ein Volksbegehren von einem Fünftel der Stimmberechtigten bei der letzten Landtagswahl unterstützt werden. „Dieses Quorum ist das höchste in ganz Deutschland und konnte noch nie in der Geschichte des Landes Hessen überwunden werden. Es muss daher auf höchstens ein Zehntel – wie von uns beantragt – oder sogar noch weiter abgesenkt werden, wie von den meisten Sachverständigen befürwortet. Die Absicht der Regierungsmehrheit von CDU und FDP, das Quorum in der Verfassung unverändert zu lassen, würde die Volksgesetzgebung in Hessen dagegen weiter zur Bedeutungslosigkeit verurteilen“, meint der grüne Verfassungsexperte.

DIE GRÜNEN appellieren an die Landtagsmehrheit, dem Votum der Sachverständigen in der Anhörung zu folgen und eine Änderung der Hessischen Verfassung mitzutragen. „Am heutigen Hessischen Verfassungstag, 64 Jahre nachdem die Hessische Verfassung durch Volksentscheid am 1.12.1946 in Kraft gesetzt wurde, sollte sich die Landtagsmehrheit einen Ruck geben und der Volksgesetzgebung endlich eine Chance geben. Dann könnte die notwendige Volksabstimmung über die Verfassungsänderung am Tage der Kommunalwahl im März nächsten Jahres stattfinden, zeitgleich mit der Abstimmung über die Schuldenbremse. Das wäre ein wichtiges Signal an die hessischen Bürgerinnen und Bürger, deren Mitwirkungsrechte endlich gestärkt würden“, so Andreas Jürgens.

Gesetzentwurf: Drs. 18/2764


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