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20.01.2022

Landesregierung und Regierungsfraktionen machen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung der Petition zu den NSU-Akten: Früherer Staatssekretär Kriszeleit soll Akten erneut prüfen

Im vergangenen Jahr hat sich der Landtag mit einer Petition zu den NSU-Akten beschäftigt. Konkret ging es den Petentinnen und Petenten um zwei Berichte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hessen: Zum einen um die „Aktensichtung 2012 – Fachlicher Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV Hessen“ vom 19. Dezember 2013 sowie um den „Abschlussbericht zur Aktenprüfung im LfV Hessen im Jahre 2012“ vom 20. November 2014. Diese Berichte und die in der Petition aufgeworfenen Fragestellungen waren bereits Gegenstand des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags in der vergangenen Wahlperiode und stehen auch dem laufenden Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke zur Verfügung.

Holger Bellino, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU, und Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Hessischen Landtag: „Der Landtag hatte die Petition nicht abgelehnt, sondern der Landesregierung als Material überwiesen. Hiermit sollte geprüft werden, ob und wie dem Anliegen der Petition entgegengekommen werden kann, obwohl die geltende Rechtslage eine Berücksichtigung der Petition nicht zulässt.

Dieser Prozess ist abgeschlossen. Die genannten Berichte sollen von einem Beauftragten gesichtet und dabei die Fragestellungen der Petentinnen und Petenten einbezogen werden. Hierzu schlagen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen von CDU und GRÜNEN vor, den früheren Staatssekretär im Justizministerium, Rudolf Kriszeleit, als sachverständige Person mit der Sichtung der Akten zu beauftragen. Als Sachkundiger wird er sich gewissenhaft des Themas annehmen und etwaige offene Fragen bestmöglich beantworten: ein klarer Schritt auf die Petentinnen und Petenten zu.“

Eine solche Beauftragung ist auf Grundlage von §4 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes möglich. Einen entsprechenden Beschluss kann die Parlamentarische Kontrollkommission mit 2/3-Mehrheit fassen. Die Kommission setzt sich aus insgesamt sieben Personen zusammen (2 CDU, 2 GRÜNE, 2 SPD, 1 FDP). Über das Ergebnis der Arbeit des Sachverständigen soll in geeigneter Form auch die Öffentlichkeit informiert werden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Lisa Uphoff
Schlossplatz 1-3; 65183 Wiesbaden
Fon: 0611/350597; Fax: 0611/350601
Mail: presse-gruene@ltg.hessen.de
Web: http://www.gruene-hessen.de/landtag

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