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27.11.2009

Landesregierung in Konfrontation zur Bundesregierung: Banzer zeigt Jung bei Jobcentern die rote Karte – GRÜNE Forderung nach Grundgesetzänderung wird von CDU und FDP unterstützt

Mit ihrer überraschenden Zustimmung im gestern tagenden Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit haben CDU und FDP im Landtag einem Vorschlag der GRÜNEN zu einer Mehrheit verholfen. Dieser sieht vor, dass das Land Hessen sich bei der Bundesregierung für eine Grundgesetzänderung bei der Neuordnung der Jobcenter einsetzen soll. „Damit geht das Land auf Konfrontationskurs mit der Bundesregierung, die zukünftig zwei getrennte Träger für die Jobcenter vorsieht“, so der arbeitsmarktpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marcus Bocklet.

CDU und FDP hatten einen eigenen  Antrag eingebracht, indem die faktische Zerschlagung der Jobcenter durch lediglich freiwillige Kooperationen akzeptiert wurde. Doch in der turbulent und mit Unterbrechungen verlaufenen gestrigen Sitzung erreichte die Koalitionspartner CDU und FDP die Nachricht, dass der zuständige Arbeitsminister Jürgen Banzer (CDU) auf der Arbeitsministerkonferenz eine Grundgesetzänderung befürwortet habe. Noch in der Sitzung entschieden sich darauf hin CDU und FDP, dem Vorschlag der GRÜNEN zuzustimmen, dass das Land der Bundesregierung auffordern soll, die Hilfen aus einer Hand mit einer Grundgesetzänderung zu retten.

„Minister Banzer hat damit Herrn Bundesarbeitsminister Jung zu Recht die rote Karte gezeigt – wir freuen uns, dass auch er diese Geisterfahrt bei den Jobcentern stoppen will. Unsere Unterstützung hat er“, so Marcus Bocklet. „Was wir brauchen sind die dauerhafte Hilfen aus einer Hand für Langzeitarbeitlose, mit umfangreichen Angeboten und Weiterbildungen. Eine Zerschlagung in zwei Häuser, wie es die Bundesregierung will, ist absoluter Irrsinn und bedeutet doppelte Bürokratie und schlechte Betreuung für die Arbeitslosengeld II-Empfänger“, so Marcus Bocklet.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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