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14.03.2013

Landespolizeibeauftragter – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hessen braucht umfassendes Beschwerdemanagement für die Polizei

SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben heute einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Landespolizeibeauftragten in Hessen vorgelegt. Ziel ist es, beim Hessischen Landtag eine unabhängige Stelle zu schaffen, an die sich Polizeibeamte und Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen und Beschwerden wenden können. Der Landespolizeibeauftragte erfüllt somit zum einen die Funktion eines Ombudsmanns für Angehörige der Polizei, die sich wegen Problemen im innerdienstlichen Bereich und mit der Polizeiführung an ihn wenden. Zum anderen dient  er als Beschwerdestelle für die Bevölkerung im Falle polizeilichen Fehlverhaltens.

„Die zurückliegenden Monate haben deutlich gemacht, dass es auch in Hessen erforderlich ist, ein umfassendes Beschwerdemanagement für die Polizei einzurichten. Dabei geht es nicht darum, jeden einzelnen Polizeibeamten bereits bei der Ausübung seines Dienstes unter Generalverdacht zu stellen. Wir sind vielmehr davon überzeugt, dass die hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ihren Dienst gewissenhaft und in Übereinstimmung mit Recht und Gesetz versehen“, sagte die innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser.

„Dennoch zeigen leider Einzelfälle, wie der unrechtmäßige Freiheitsentzug gegenüber mittelhessischen Aktivisten  oder die Gewaltvorwürfe gegenüber der Polizei in Frankfurt und Wiesbaden Ende des vergangenen Jahres, dass es auch im Rahmen polizeilichen Handelns unter Umständen zu Fehlentscheidungen und Fehlverhalten kommen kann“, so der GRÜNEN-Innenpolitiker Jürgen Frömmrich. Hier knüpfe der Gesetzentwurf an. Ziel der gemeinsamen Initiative sei es, unabhängig von den klassischen Mitteln eines Rechtsstaates, eine zusätzliche unabhängige Institution zu schaffen, an die sich Bürgerinnen und Bürger in einem Konfliktfall wenden können. Sie soll durch Aufklärung, Hilfe und Mediation im direkten Kontakt zwischen Bürger und Polizei dazu beitragen, das Vertrauen in die Polizei zu stärken.

Die genannten Beispiele und andere Vorfälle könnten die Politik nicht unberührt lassen, betonen die beiden Politiker unisono. Deshalb könne sich die Landesregierung auch nicht auf den Standpunkt stellen, Hessen brauche eine solche Einrichtung nicht. „Wer so argumentiert, hat nicht erkannt, dass insbesondere die Polizei bei ihrer Arbeit immer wieder auf die Mithilfe und Unterstützung der Bevölkerung angewiesen ist“, so Faeser.

„Deshalb soll der nun vorgelegte Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Beschwerdestelle die Chance eröffnen aufgrund von konkreten Einzelfällen beeinträchtigtes Vertrauen zwischen den Bürgern und der Polizei wieder zu stärken“, sagte Frömmrich.

Gesetzentwurf


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