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15.05.2013

Landesentwicklungsplan führt in der Praxis zur Windenergie-Verhinderungsplanung – GRÜNE: Schwarz-Gelb muss den Plan zurückziehen

Windkraft, EnergiepolitikDie Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert die schwarz-gelbe Landesregierung auf, zum Konsens des hessischen Energiegipfels zurückzukehren und den völlig unzureichenden Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zum Ausbau der Windenergie in Hessen zurückzuziehen. Die Anzuhörenden im Wirtschaftsausschuss bestehend aus Kommunen, Regionalversammlungen, Verbänden, kommunalen Energieversorgern, Windkraftbetreibern und Wissenschaftlern haben die Unzulänglichkeiten des Plans vergangene Woche eindrucksvoll bestätigt. „Landesplanungsminister Rentsch (FDP) und Umweltministerin Puttrich (CDU) müssen diesen Windkraftverhinderungserlass sofort zurückziehen und umfassend überarbeiten. Der Plan dient nicht dem Ausbau sondern verhindert die Nutzung der Windenergie in Hessen. Mit diesem Plan werden wir weiter auf dem letzten Platz der Flächenländer beim Ausbau der erneuerbaren Energien bleiben“, kritisiert die energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN, Angela Dorn. DIE GRÜNEN fordern eine komplette Überarbeitung insbesondere was die Ausweitung der Windvorranggebiete, die Windmindestgeschwindigkeiten und den Abstand zu Siedlungen angeht.

Die Restriktionen für die Ausweisung der Windvorranggebiete in den regionalen Flächennutzungsplänen wurden in der Anhörung als zu einschränkend bewertet und führen in vielen Fällen zum Aus der Windenergie. „Insbesondere die Mindestwindgeschwindigkeiten von 5,75 Meter pro Sekunde in 140 Metern Höhe und der geforderte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen  bedeuten für viele potenziell gute Flächen das Aus. Zahlreiche Kommunen haben unsere Befürchtungen bestätigt und fordern die nötige Flexibilität bei der Suche und der Ausweisung der Flächen. Im Fall Rodgau kann bspw. der Bau eines Windparks nicht realisiert werden, da nur 5,5 Meter pro Sekunde erreicht werden, obwohl Gutachten dort eine gute Wirtschaftlichkeit bestätigt haben. Schwarz-Gelb gefährdet mit diesen Vorgaben die Energiewende und verlässt zudem den Konsens des Energiegipfels“, so Dorn.

DIE GRÜNEN fordern zusammen mit den betroffenen Kommunen die Absenkung der Mindestwindgeschwindigkeit auf 5,5 Meter pro Sekunde und die Änderung des Mindestabstands von 1.000 Metern in einen Regelabstand, wie es im Energiegipfel beschlossen wurde. In Ausnahmefällen und unter Beteiligung der betroffenen Bürger könnten so auch Flächen unterhalb der 1.000 Meter bereitgestellt werden. Dorn weiter: „Der Regionalverband Frankfurt Rhein-Main, der 75 Kommunen in Südhessen vertritt, hat eindrucksvoll vorgerechnet, dass unter Berücksichtigung aller Kriterien weniger als ein halbes Prozent der Fläche für die Windenergie zur Verfügung stünde. So werden die nötigen zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie in Hessen nicht erreicht. Schwarz-Gelb kann und will diese Energiewende einfach nicht.“

DIE GRÜNEN betonen, dass der Ausbau der Windenergie auf zwei Prozent der Landesfläche die entscheidende Grundlage für die zukünftige Energieversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien in Hessen bildet. „Daher müssen diese zwei Prozent auch als Zielvorgabe verbindlich im LEP festgeschrieben werden und nicht nur als vage Größenordnung. Zahlreiche Kommunen haben zudem die Genauigkeit der Windpotenzialkarte, die als Grundlage zur Ausweisung der Windvorranggebiete dient, bemängelt. Es ist schon bezeichnend, dass der Experte des TÜV-Süd als Ersteller und Beauftragter der Landesregierung selbst bestätigt, dass diese Karte keine ausreichende räumliche Genauigkeit bietet und auf einer unzureichenden Datengrundlage beruht. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wurde eine gute Datengrundlage zur Voraussetzung bei der Vergabe an den TÜV-Süd festgeschrieben. In Hessen hat man dies versäumt. Das ist symptomatisch für die Unfähigkeit der schwarz-gelben Landesregierung bei der Energiewende.“

„Der jetzige Entwurf wurde auch in Fragen des Natur- und Artenschutzes als unzureichend bewertet, was sogar zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen kann. Auch die strikte Ausschlusswirkung der Windvorranggebiete trägt in diesem Zusammenhang zu dieser Rechtsunsicherheit bei. Wir brauchen daher einen Dreiklang aus Vorrangflächen, Eignungsflächen mit Einzelfallprüfungen und Ausschlussflächen. Nur so können wir dem Arten- und Naturschutz gerecht werden.“

Was jetzt für Hessen zu tun ist:

DIE GRÜNEN fordern von Schwarz-Gelb sowohl die Windpotenzialkarte als auch den Entwurf des LEP komplett zu überarbeiten und auf eine solide Grundlage zu stellen. Insbesondere muss Schwarz-Gelb wieder zum Energiegipfelkonsens zurückkehren und eindeutig getroffene Vereinbarungen einhalten. Die umfassende Kritik aller Beteiligten muss endlich aufgenommen und umgesetzt werden.


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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