Eine Klage gegen den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht muss nach Auffassung der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gut vorbereitet sein und braucht eine juristisch hieb-und stichfeste Begründung, wenn sie zum Erfolg führen soll. „Nach allem, was bisher über die Klagebegründung öffentlich zu vernehmen war, haben wir große Zweifel, dass die schwarz-gelben Landesregierungen von Hessen und Bayern dieser Herausforderung gewachsen sind. Dazu gehört auch die Forderung der FDP, Rheinland-Pfalz und das Saarland aufzulösen. Mit Populismus kommt man in Karlsruhe nicht weit,“ stellt die finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, fest.
„Die immer wieder ins Feld geführte Kritik, dass sich Rheinland-Pfalz kostenlose Kinderbetreu-ung leistet, während Hessen das wegen seiner Zahlungen in den LFA nicht leisten kann, eignet sich gut für Stammtische, aber nicht für juristische Auseinandersetzungen. Es gehört zu den Grundbestandteilen des Föderalismus, dass jedes Land in eigener Zuständigkeit über seine Einnahmen verfügen kann“, erläutert Erfurth. Mit griffigen Stammtischparolen seien Verfassungsrichter aus gutem Grund nicht zu beeindrucken. Hessen wäre nicht geholfen, wenn die Klage nur eingereicht wird, um mit billigem Populismus über den Wahltermin hinweg zu kommen.
Die GRÜNEN weisen darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht den Bundesländern die Aufgabe nicht abnehmen wird, einen fairen und solidarischen Länderfinanzausgleich ab 2019 zu gestalten. „Daher ist es durchaus sinnvoll, entsprechende Konzepte vorzubereiten. Allerdings haben wir große Zweifel, dass das angedachte, eigene Steuerhebungsrecht der Länder, eine sinnvolle Lösung darstellt. Im Ergebnis würde das bedeuten, dass dem Bund mehr als 5 Mrd. Einnahmen entzogen würden und strukturschwache Länder hohe Zuschläge zur Einkommensteuer erheben müssen, um den Status quo zu halten.“
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