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10.12.2014

Kommunalrechtsreform - Bauer und Frömmrich: „Sinnvolle Änderungen zur Kommunalwahl 2016: Künftig keine Altersgrenzen mehr für kommunale Wahlbeamte – Maßvolle Anpassungen der Pensionen der Kommunalpolitiker“

Mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften stellen die Landtagsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2016 Neuerungen insbesondere für das Alter der Wahlkandidaten und die Altersversorgung kommunaler Wahlbeamter vor. Bereits im Sommer hatte der Landtag auf Initiative der Koalition aus CDU und GRÜNEN die Möglichkeiten der Kommunen verbessert, durch eigene Unternehmen an der Energiewende mitzuarbeiten und den Breitbandausbau voranzubringen. Weitere Änderungen des Kommunalrechts sollen 2015 folgen.

„Wir freuen uns, dass wir zur nächsten Kommunalwahl 2016 einige wichtige Neuregelungen umsetzen können. Insbesondere die Aufhebung der Altersgrenzen für Bürgermeister, Landräte, hauptamtliche Beigeordnete und andere Wahlbeamte ermöglicht, dass künftig Politiker nicht wegen starrer Altersgrenzen aus dem Amt scheiden müssen oder nicht kandidieren dürfen. Künftig soll allein der Wählerwille bzw. der Wille des Kommunalparlaments entscheiden, in welchem Alter ein Kandidat ins Amt als hauptamtlicher Wahlbeamter gewählt wird. Wir greifen damit gerichtliche Entscheidungen zur Altersdiskriminierung auf“, erklärte Alexander Bauer, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag. „Zugleich werden wir mit unserem Gesetz auch das bisher geltende Mindestalter für Bürgermeister von 25 auf 18 Jahre senken. „Wir müssen dem Wähler nicht länger gesetzlich verbieten, beispielsweise einen fähigen 24-Jährigen oder einen rüstigen und lebenserfahrenen 70-Jährigen zu wählen. Das soll und kann er künftig selbst entscheiden dürfen“, betonte der Christdemokrat Bauer.

Die Neuregelung der Altersversorgung der Wahlbeamten soll die Versorgung kommunaler Wahlbeamten maßvoll an die Regelungen anderer Länder und anderer Berufsgruppen anpassen und die Kommunen zukünftig bei Versorgungszahlungen entlasten. „Künftig erhalten auch Bürgermeister und Beigeordnete nicht mehr unabhängig von ihrem Lebensalter am Tag ihres Ausscheidens Pensionen ausbezahlt, sondern erst wenn sie mindestens acht Dienstjahre ihr Wahlamt ausgeübt haben und wenn sie das Mindestalter von 60 bzw. 55 Jahren erreicht haben. Dadurch können wechselnde politische Mehrheiten künftig auch Beigeordnete und Stadträte abwählen, ohne der Kommune unzumutbare Lasten aufzubürden“, erläuterte Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN. „Viele Kommunalpolitiker und Bürger haben sich über die bisherige Sofortversorgung zu Recht beklagt. Wir haben uns nun für eine Regelung entschieden, die sich an der Versorgung in anderen Bundesländern und an den Versorgungsregeln für hessische Landtagsabgeordnete orientiert. Kommunale Wahlbeamte sollen auch in Zukunft gut bezahlt und gut versorgt werden, mit der vorgelegten Neuregelung werden wir diesem Anspruch gerecht und entlassen gleichzeitig die kommunalen Haushalte. In Zukunft kann ein kommunaler Wahlbeamter Versorgung nur erhalten, wenn er als Beamter auf Zeit eine Amtszeit von acht Jahren erreicht und das 60. Lebensjahr (abschlagsfrei) bzw. das 55. Lebensjahr (mit Abschlägen und auf Antrag) vollendet hat. Wer früher ausscheidet, hat aber einen Anspruch auf Übergangs- und Altersgeld“, so Frömmrich weiter.

Alexander Bauer ergänzte: „Die Bereitschaft, in kommunalen Wahlämtern Verantwortung für das Gemeinwesen vor Ort zu übernehmen, ist ein Schlüssel für den Erfolg unseres Landes. Besoldung und Versorgung der Kommunalpolitiker können nicht den Ausschlag geben, zu solchem Engagement anzuregen. Mit unserem Reformpaket sorgen wir weiterhin für angemessene Bezahlung.“

Alexander Bauer und Jürgen Frömmrich weisen außerdem darauf hin, dass es keine Verschlechterung bereits gewählter Bürgermeister, Landräte und anderer kommunaler Wahlbeamter geben wird: „Ausdrücklich ausgenommen von der Neuregelung sind selbstverständlich bereits ins Amt gewählte Kommunalpolitiker. Das gilt auch dann, wenn sie künftig in ihrem Amt wiedergewählt werden. Für sie gelten die bisherigen Versorgungsregelungen unverändert fort, denn wir wollen nicht nachträglich die Spielregeln ändern für die, die bereits gewählt sind.“

Beide Politiker bekräftigen, dass diese zweite Kommunalrechtsnovelle der Koalition aus CDU und GRÜNEN einen Zwischenschritt darstellt: „Der Koalitionsvertrag dokumentiert die Grundlagen der Arbeit von CDU und GRÜNEN im Landtag. Mit den Erleichterungen unternehmerischer Betätigung der Kommunen zugunsten der Energiewende und des Breitbandausbaus im vergangen Sommer haben wir einen ersten wichtigen Schritt unternommen, kommunale Spielräume zu erweitern. Mit der aktuellen Novelle des Rechts der Wahlbeamten wird rechtzeitig zur Kommunalwahl 2016 ein wichtiger zweiter Schritt gegangen. Im kommenden Jahr werden wir die nächsten tun. Dann steht auch die vereinbarte Verbesserung der Bürgerbeteiligung auf der Tagesordnung.“


Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecher: Volker Schmidt

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