Das Ziel, den Kommunen mehr Freiraum bei verkehrsberuhigenden Maßnahmen wie zum Beispiel Tempo 30 zu gewähren, rückt ein gutes Stück näher. Der Bundesrat hat jetzt darüber entschieden, entsprechende Änderungen in der Gesetzgebung zu ermöglichen. Bisher war eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs weitestgehend nur dann möglich, wenn ein Unfallschwerpunkt oder eine Gefahrenlage vorlag. Mit der neuen Regelung sind der Schutz von Klima, Umwelt und Gesundheit sowie die städtebauliche Entwicklung ebenfalls wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden können. Im gleichen Maß wird die Einrichtung von Sonderfahrspuren, Radwegen, Fußwegen oder Bewohnerparkplätzen erleichtert.
Katy Walther, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion: „Die Menschen vor Ort wissen selbst am besten, wie der Verkehrsraum vor der eigenen Tür aufgeteilt werden sollte. Deshalb ist es richtig, den Kommunen die nötigen Instrumente an die Hand zu geben, damit sie verkehrspolitische Entscheidungen zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner rechtssicher treffen können.“
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